Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar gilt in Niedersachsen landesweit die Warnstufe 3. Das sagte heute Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) - das Land will am Wochenende eine entsprechend überarbeitete Corona-Verordnung vorlegen. Zusätzlich zu den bereits festgelegten Regelungen, die strengere Kontaktbeschränkungen vorsehen, sollen außerdem für private Feiern maximal 25 Personen zugelassen und Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Diskotheken grundsätzlich verboten sein.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, die Weihnachtspause an den Schulen bleibe unverändert. Eltern hätten aber die Möglichkeit, ihre Kinder durch formlose Mitteilung schon drei Tage vor Ferienbeginn zu Hause zu behalten, also ab dem 20. Dezember. Damit biete man weiter Präsenzunterricht an, reagiere aber auch auf individuelle Sorgen, gerade vor z.B. Familienfeiern über Weihnachten. Wenn die Schule am 10. Januar wieder startet, werde es wieder eine "Sicherheitswoche" mit zusätzlichen Tests geben wie auch eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske.
Zum Hintergrund dieser Maßnahmen sagte Weil, dass die Infektionszahlen derzeit so hoch seien wie nie, und das mit Omikron ein zusätzliches Risiko im Raume stehe, das noch nicht absehbar sei. Die Landesregierung handele nach dem Grundsatz "Auf das Beste hoffen, aber auf das Schlechteste vorbereiten".
fx
Das Oberverwaltungsbericht Lüneburg hat die Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu den 2G Plus-Regeln bei den so genannten "körpernahen Dienstleistungen" außer Kraft gesetzt. Der mit der 2G-Plus-Regelung verbundene vollständige Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen sei unangemessen und im Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht mit. Das Infektionsrisiko sei regelmäßig auf nur wenige gleichzeitig anwesende Personen beschränkt und könne durch Schutzmaßnahmen wie Masken, Testnachweise und Kontaktdatenerfassung deutlich reduziert werden, so das Gericht.
Der Zugang zu Dienstleistungen, die körperpflegerische Grundbedarfe befriedigten - etwa beim Friseur und durch Fußpflege - dürfe derzeit auch für Ungeimpfte nicht vollständig verschlossen werden, hieß es weiter. Bis zu einer Neuregelung der Zugangsbeschränkungen gelten daher die Pflichten zum Tragen einer Maske des Schutzniveaus FFP2, zur Kontaktdatenerhebung und zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts.
fx
Gestern haben Beamte des Polizeikommissariats Alfeld in diversen Gaststätten, Spielhallen, Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetrieben Corona-Schutzkontrollen durchgeführt. Neben der Einhaltung der Maskenpflicht wurden unter anderem auch Atteste und Hygienekonzepte kontrolliert. Dabei fiel eine 38-Jährige Geschäftsinhaberin auf, die ein gefälschtes Attest zur Befreiung der Mund-Nasenbedeckung vorlegte. Zudem konnte Sie für ihren Einzelhandel kein Hygienekonzept vorlegen.
Gegen die 38-Jährige wird nun ein Strafverfahren wegen des Gebrauchs gefälschter Gesundheitszeugnisse und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetzt eingeleitet. Auch auf eine Verkäuferin in Freden kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, da sie bei der Arbeit nicht die erforderliche Mund-Nasenbdeckung getragen hat.
sk
Die neue Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will die Räumung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee voranbringen. Der Schutz der Meere und Flüsse sei ihr ein besonderes und auch persönliches Anliegen, erklärte sie am Donnerstag nach Amtsantritt in Berlin. Laut Koalitionsvertrag soll ein Bund-Länder-Fonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und finanziert werden. Schätzungsweise 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition liegen auf dem Meeresgrund in Nord- und Ostsee. Durch Korrosion können gefährliche Schadstoffe austreten.
Lemke ist im neuen Bundeskabinett von Kanzler Olaf Scholz (SPD) für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zuständig. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sieht die 53-jährige Dessauerin auch im Kampf gegen Artensterben und Plastikmüll.
sk
In den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Hildesheim gilt an kommendem Montag, dem 13. Dezember, die 3G-Regel. Damit sind Besucherinnen und Besucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzulegen sowie einen Ausweis, teilt der Kreis mit. Als Testnachweis anerkannt würden Bescheinigungen von maximal 48 Stunden alten PCR-Tests, von maximal 24 Stunden alten PoC-Antigen-Tests und von Selbsttests, die eine andere Stelle ausgestellt hat, die einer Schutzmaßnahme nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung unterworfen ist. Vor Ort einen Selbsttest zu machen sei nicht möglich.
Der Kreis bittet Besucherinnen und Besucher, bereits bei ihrer Terminvereinbarung die Kontrolle des Nachweises mit der jeweiligen Sachbearbeitung zu klären. Bei Besuchen ohne notwendige Terminvereinbarung werde der Nachweis vom Sicherheitsdienst kontrolliert.
fx
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