Unbekannte Täter sind zwischen Sonntagmittag und Montagmorgen in das Pfarrbüro in der Straße An der Pauluskirche eingebrochen. Offenbar öffneten sie dafür gewaltsam ein Fenster und durchwühlten das Büro dann nach Diebesgut. Sie entkamen mit einer kleinen Summe Bargeld. Mögliche Zeugen der Tat werden gebeten, sich unter Telefon 0 51 21 - 939 115 bei der Polizei Hildesheim zu melden.
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Bei einem Küchenbrand in Algermissen ist gestern eine 37 Jahre alte Frau schwer verletzt worden. Wie die Polizei meldet, brach das Feuer gegen 11:30 Uhr in der Küchenzeile ihrer Obergeschoss-Wohnung in der John F. Kennedy-Straße aus. Sie erlitt dadurch Verbrennungen und eine schwere Rauchgas-Vergiftung und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Freiwilligen Feuerwehren Algermissen, Wätzum und Bledeln bekämpften das Feuer, in der Wohnung entstand ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich.
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Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind auch nach ihrer letzten Verschärfung zum 8. Januar rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Es lehnte einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Beschränkungen ab, den ein Ehepaar per Normenkontolleilantrag eingebracht hatte. Das Paar sah sich durch die Beschränkungen in seinen Grundrechten verletzt.
Der 13. Senat des OVG beschied, dass die Verschärfung der Regeln mehrere legitime Ziele verfolge. Sie sei nicht zu beanstanden, da sie darauf gerichtet sei, im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit die Bevölkerung vor der Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Mildere, aber in ihrer Wirkung gleich effektive Mittel hätten sich dem Senat nicht aufgedrängt. Die Verschärfung könne deshalb, auch wenn sie die Intensität der Eingriffe in die Grundrechte deutlich erhöhe, grundsätzlich noch als angemessener Ausgleich zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den legitimen Zielen des Verordnungsgebers angesehen werden.
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Die Umweltschutzorganisation NABU in Niedersachsen beobachtet mit Sorge eine deutlich zunehmende Vermüllung der Landschaft. Es sei auffällig, dass gerade in den vergangenen Wochen die illegale Beseitigung von Abfällen offenbar deutlich zugenommen habe, heißt es in einer Mitteilung. Der Verdacht dränge sich auf, dass viele Mitmenschen seit dem Beginn des Lockdowns die mitgenommenen Verpackungen von Speisen und Getränken einfach in der Landschaft entsorgen. In und an vielen Gräben, Straßenrändern, Feldgehölzen, Äckern und, wie viele Beschwerden zeigten, sogar in Gärten würden sich Dosen, Flaschen, Gläser, Pizzapappen oder Schaumstoffbehälter ansammeln, so NABU-Sprecher Rüdiger Wohlers.
Es sei ein Rückfall in unselige Zeiten wie vor dreißig oder vierzig Jahren, als Abfall oft sorglos in die Natur geworfen wurde. Besonders auffällig seien Verpackungsreste von Fast-Food-Imbissen an Straßenrändern. Wer beobachte, wie so etwas aus dem Autofenster geworfen wird, sollte sich das Kennzeichen notieren und Anzeige erstatten, sagte Wohlers weiter. Illegale Abfallentsorgung sei kein Kavaliersdelikt und könne nicht geduldet werden. Der Müll belaste die Böden und die Landschaft, oft für Jahrzehnte oder im Fall von Metall oder Plastik mehrere hundert Jahre, und stelle oft eine Gefahr für Wildtiere dar. So könnten sich Kleinsäuger in Bechern oder Plastikgefäßen verfangen, Vögel in Kunststoff-Netzteilen hängen bleiben oder scharfe Metallteile Tiere verletzen.
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Morgen beginnt vor dem Hildesheimer Landgericht die Hauptverhandlung gegen einen suspendierten evangelischen Pastor. Er soll laut Anklage in seiner Tätigkeit in einer Gemeinde in Eime über vier Jahre fingierte Quittungen und Rechnungen beim Hildesheimer Kirchenamt eingereicht und so einen Schaden von mehr als 52.000 Euro verursacht haben. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen. Der 61-jährige soll mittlerweile einen Teil dieser Summe zurückgezahlt haben.
Ziel des Pastors war es laut Klageschrift, sich eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Die Fälle kamen ans Licht, nachdem er in die Region Hannover gewechselt war, und die Kirche stellte Strafanzeige. Der Beschuldigte räumte daraufhin laut Staatsanwaltschaft in einer ersten Stellungnahme im Jahr 2018 rund 20 Taten ein - mit der Begründung, die Gelder für ärztliche Behandlungskosten benötigt zu haben.
Für den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Prozess wird voraussichtlich bis in den Mai andauern.
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