Zwei Männer haben am Montagabend in einem Zug der NordWestBahn von Elze nach Hildesheim den 37 Jahre alten Zugbegleiter angegriffen und verletzt. Laut Meldung der Bundespolizei stiegen sie in Elze zu und trugen keine Maske. Auf Aufforderung des Zugbegleiters legten sie widerwillig eine an - kurze Zeit später aber saßen sie, mit Füßen auf dem Tisch, wieder ohne Maske an ihrem Platz. Als der Mann sie ansprach, sagte einer von ihnen "Verpiss Dich", woraufhin der Zugbegleiter ihnen sagte, dass sie wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung von der Weiterfahrt ausgeschlossen seien und aussteigen müssten.
Kurz vor der Ankunft in Emmerke griff dann plötzlich einer der beiden Männer den 37-Jährigen hinterrücks an und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht, woraufhin auch sein Begleiter gewalttätig wurde und den Zugbegleiter schlug und trat, bis dieser zu Boden ging. Ein 30-Jähriger Mitreisender ging dazwischen und verhinderte Schlimmeres, die beiden Täter verließen in Emmerke den Zug.
Beide Männer sind 20 - 25 Jahre alt, ca. 1,75 Meter groß und schlank. Einer hat blaue Augen und hellbraun-blonde Haare, und trug am Montagabend ein schwarzes Basecap und eine bunte Regenjacke. Der andere hat braune Augen und schwarze Haare, und trug eine dunkle Jacke.
Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizei unter der Rufnummer 0511 - 303 65-0 zu melden.
fx
Die Polizei hat erneut vor Betrugsversuchen durch falsche Polizeibeamte gewarnt. Im Raum Alfeld sei es gestern zu "einer Vielzahl" entsprechender Anrufe gekommen, heißt es in einer Mitteilung. Die Täter hätten dabei immer die gleiche Masche genutzt: Ein Familienmitglied der angerufenen Person habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Tode kam, und nur gegen eine hohe Geldsumme könne deren Inhaftierung verhindert werden.
Bei diesen Anrufen werde bewusst das erste Schockmoment der Opfer ausgenutzt, schreibt die Polizei. Die Opfer würden zudem gebeten, am Telefon zu bleiben. So solle verhindert werden, dass sie das besagte Familienmitglied selbst kontaktieren. Die echte Polizei gehe niemals in dieser Art vor, und fordere auch niemals Geld von Unfallbeteiligten, deren Angehörigen oder weiteren Personen, hieß es abschließend.
fx
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die so genannte "Landeskinderklausel" gekippt. Diese hatte in der derzeitigen Corona-Verordnung Urlaube in Niedersachsen nur für Menschen aus Niedersachsen zugelassen - eine Regelung, die u.a. von der Tourismusregion Harz stark kritisiert worden war. Konkret geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der für Mai einen Urlaub in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hatte. Das Gericht folgte seiner Argumentation, dass die Vorschrift keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei und eine Ungleichbehandlung darstelle.
Von Seiten der Landesregierung hieß es, man respektiere selbstverständlich die Entscheidung des Gerichts. Die entsprechende Regelung sei damit obsolet und werde bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung gestrichen. Damit könnten nun auch schon zu Pfingsten auch Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen das Wochenende verbringen oder länger Urlaub machen. Man bitte diese aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten: Es sei weiterhin ein Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich nötig und Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln seien einzuhalten.
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Gestern Nachmittag ist die Feuerwehr in der Hildesheimer Innenstadt zu einem Feuer in einer Wohnung an der Schuhstraße gerufen worden. Laut Bericht war vermutlich eine Frau mit einer brennenden Zigarette in der Hand auf dem Sofa eingeschlafen und hatte so die Ecke des Sofas in Brand gesetzt. Dann aber klingelte ein Besucher an der Tür und die Frau wachte rechtzeitig wieder auf. Sie konnte das Feuer selbst löschen, ihre Wohnung war allerdings bereits verqualmt. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, der entstandene Sachschaden ist sehr niedrig. Wegen der Sperrung der Schuhstraße kam es zwischenzeitlich zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
fx
Mit einem Programm im Internet können Menschen ab sofort ihr persönliches Armutsrisiko bestimmen. Dieser „Armutsrechner“ wurde jetzt vom Sozialverband Deutschland (SoVD) freigeschaltet, teilt dessen niedersächsicher Landesverband mit. Auf der Seite www.armutsschatten.de/armutsrechner beantworten demnach Interessierte anonym und kostenlos Fragen zu ihrer Situation und erhalten dann eine persönliche Auswertung.
Laut SoVD sind in Deutschland rund 13 Millionen Menschen armutsgefährdet, wobei vielen dieses Risiko allerdings nicht bewusst sei. In Folge könnten sie häufig nicht rechtzeitig gegensteuern und würden spätestens mit Rentenbeginn in Armut leben. Der Armutsrechner sei ein Baustein der Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?", mit dem der SoVD für das Thema sensibilisieren und die Politik zum Handeln auffordern will.
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