Das Verwaltungsgericht Hannover hat beiden Klagen der Stadt Hildesheim gegen die Kreisumlage des Landkreises abgewiesen. Formaljuristisch mag die Entscheidung vertretbar sein, gerecht sei sie sicher nicht, kommentierte Hildesheims Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer die Entscheidung.
2014 hatte die Stadt 4,7 Millionen Euro zu wenig an Schlüsselzuweisungen bekommen. Gleichzeitig aber eine entsprechend zu hohe Kreisumlage an den Landkreis entrichtete. Das Land Niedersachsen korrigierte seinen Fehler und leistete eine Ausgleichszahlung. Von dieser zog der Landkreis dann nochmal die Kreisumlage ab. Gegen diese Vorgehensweise ist die Stadt Hildesheim vor Gericht gezogen. Warum das Verwaltungsgericht die Ansprüche der Stadt abgewiesen hat, soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. Danach wird die Stadt entscheiden, ob weitere Instanzen in der Sache bemüht werden. Es gehe nicht um juristische Formalien, betonte Meyer. Es gehe um das Geld der Bürgerinnen und Bürger.
sk
Am Donnerstag hat der Bundestag die bundesweite Impflicht für Masern beschlossen. Damit gilt ab März 2020 auch in Niedersachsen, dass Kinder nur noch mit ausreichendem Impfschutz in Kitas und Schulen dürfen, teilt der NDR mit. Die Impflicht gilt ebenfalls für Tagesmütter, Kita-Personal, Lehrer und Beschäftigte in Medizinbereich. Bei einem Verstoß gegen die Impflicht drohen empfindliche Bußgelder.
Vom der Impflicht ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr und Menschen, die die Impfung nachweislich nicht vertagen. Kinder, die bereits in der Schule oder in der Kita sind, müssen einen vollständigen Impfstatus bis Ende Juli 2012 nachweisen. Schulleiterinnen und Schulleiter begrüßten das neue Gesetzt. Es schaffe endlich Klarheit.
Die Debatte um die Impflicht war neu entfacht, nachdem in diesem Frühjahr im Landkreis Hildesheim allein 43 Masernfälle auftraten, von denen einer tödlich endete.
sk
Die Verwaltung des Landkreises Hildesheim geht gegen Beleidigungen und Bedrohungen von MitarbeiterInnen vor. In einer Mitteilung heißt es, erst vor wenigen Tagen sei ein Mann aus dem Südkreis deshalb vom Amtsgericht zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Landrat Olaf Levonen habe vor einigen Monaten alle Kreis-Beschäftigten darauf hingewiesen, dass sie solche Vorfälle nicht hinnehmen, sondern stattdessen neben dem oder der Vorgesetzen auch die Polizei einschalten sollen. Levonen hatte dies zuvor mit Polizeipräsident Uwe Lührig abgesprochen.
Auch auf den Social Media – Kanälen der Kreisverwaltung werde man künftig noch konsequenter gegen Hetze und Beleidigungen vorgehen. Der Landrat sagte, er finde es unerträglich, dass es "auf fast jede Information Beleidigungen und Beschimpfungen gegen die Mitarbeiter hagele“, so Levonen. Wer sich nicht an die Spielregeln der so genannten "Nettiquette" halte, werde zukünftig nach einer Verwarnung blockiert.
fx
Die erste Anlage zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle - genannt „Section Control“ - wird heute an der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen wieder in Betrieb genommen. Das teilt die Landesregierung mit. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte gestern eine Klage gegen die Anlage abgewiesen und sie damit als rechtmäßig erklärt.
Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, er sei davon überzeugt, dass die Abschnittskontrolle ein echtes Plus für mehr Verkehrssicherheit in ganz Deutschland sein könne. Deshalb sei ihm wichtig gewesen, das sie Niedersachsen als erstes Bundesland in Deutschland zum Einsatz bringe, auch wenn der Weg nicht einfach gewesen sei.
Bei "Section Control" wird nicht ein einzelner Punkt für die Geschwindigkeitsmessung herangezogen, sondern ein Streckenabschnitt. Ein Auto wird beim Einfahren in den Abschnitt und beim Verlassen per Kamera erfasst. Weil dabei die Nummernschilder ausgelesen werden, ist das System bei Datenschützern umstritten.
Die Anlage soll nun ein Jahr lang in Dauerbetrieb gehen, damit ihre Wirkung danach umfänglich und wissenschaftlich beurteilt werden könne. Der Minister sagte, er gehe davon aus, dass man dann eine Empfehlung zum Einsatz auf weiteren Straßenabschnitten in Deutschland mit Unfallhäufungen aussprechen könne.
fx
Die niedersächsische CDU hat das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, das Verbreiten von Fotos von Verkehrstoten unter Strafe zu stellen. Damit werde eine Lücke im Strafrecht geschlossen, sagte der rechtspolitische Sprecher Christian Calderone. Es sei höchst anstößig und widerwärtig, wenn Schaulustige aus Sensationsgier Fotos von verstorbenen Unfallopfern machen und diese dann ins Internet stellen. Dazu komme zudem, dass Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert werden.
Die Bundesregierung hat gestern den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen - er kommt nun vor den Bundesrat. Bisher sind zwar Fotos von lebenden Unfallopfern strafbar, aber nicht solche von Toten.
fx
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