Ab September stehen für Kinder in Kitas, in der Kindertagespflege oder in heilpädagogischen Kindergärten drei statt bisher zwei Antigen-Schnelltests pro Woche zur Verfügung. Die sei ein Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie, teilt das Land Niedersachsen mit: Kinder könnten so während der Betreuungszeiten an jedem zweiten Tag getestet werden.
Es sei ein vordringliches Ziel, die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu sichern und den Betrieb möglichst normal aufrecht zu erhalten, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Mit der Aufstockung der Testfrequenz in den Kitas knüpfe man an gute Erfahrungen mit der Testpflicht an Schulen an. Dies geschehe jedoch auf freiwilliger Basis und ohne eine strikte Testpflicht.
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In den nächsten Tagen finden in Hildesheim im Rahmen des Kommunalwahlkampfs politische Veranstaltungen zu den Themen Straßenausbaubeiträge und Wasserkamp statt.
Wie der FDP-Stadtverband mitteilt, wird am Samstag der Buxtehuder Ratsherr und Immobilienwirt André Grote in Hildesheim zu Gast sein. Er setze sich seit Jahren aktiv gegen die Straßenausbaubeitrags-Satzung ("Strabs") ein und könne von vielen Erfolgen in anderen niedersächsischen Kommunen berichten. Er ist zusammen mit dem Hildesheimer Stadtverbandsvorsitzenden Volker Weiß am Samstag ab 11 Uhr am Wahlkampfstand der FDP an der Ecke Hoher Weg/Rathausstraße.
Die Grünen haben für den kommenden Mittwoch um 17:30 Uhr eine öffentliche Veranstaltung am Parkplatz Südfriedhof angesetzt. Man wolle gemeinsam mit Mitgliedern der Stadtratsfraktion, Kandidierenden der Grünen für die Ortsräte Itzum und Marienburger Höhe und Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen den Wasserkamp ins Gespräch darüber kommen, wie die Abstände von Baugebieten zu Naturschutzgebieten in Niedersachsen zu bewerten sind und zukünftig geregelt werden sollen. Zu Gast ist der ehemalige Landwirtschaftsminister und derzeitige naturpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Christian Meyer.
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Das kommende neue Schuljahr soll nach den Plänen des Kultusministeriums im Regelbetrieb ("Szenario A") starten und laufen. Minister Grant Hendrik Tonne sagte, man habe die Schulen jetzt über die Details des Schulstarts in Kenntnis gesetzt. Ebenso blieben die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb geöffnet. Flankiert werde diese vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen. Es gelte das Prinzip "Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit".
So werde etwa an den ersten sieben Schultagen – also vom 2. bis zum 10. September eine tägliche Testpflicht gelten. Danach werde dreimal pro Woche getestet. Ausgenommen von der Testpflicht seien vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
Außerdem bestehe an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, inklusive während des Unterrichts - dabei solle es regelmäßige "Maskenpausen" geben. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht könne die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.
Sie finden eine Mitteilung des Kultusministeriums mit weiteren Details unten angehängt.
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"Für den Schulstart 2021/2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
I. Präsenz und Sicherheitsnetz:
Der Start des Schuljahres 2021/2022 wird für die Laufzeit der neuen Corona-Verordnung bis zum 22. September 2021 mit einem besonders engmaschigen Sicherheitsnetz begleitet, das wie folgt ausgestaltet ist:
1. An den ersten sieben Schultagen – also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September – wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
2. Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen“ in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20-5-20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird. Je jünger die Kinder, desto mehr Maskenpausen sind notwendig. Insbesondere bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern sowie Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfen ist auf das regelhafte Ablegen der MNB zu achten.
II. Befreiung von Präsenzpflicht:
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen. Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
1. Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
2. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht.
3. Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
4. Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
III. Reiserückkehrende:
Die bundeseinheitlichen Regelungen für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten sehen folgendes vor:
Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es - auch für Schülerinnen und Schüler - nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Für durchgeimpfte und genesene Personen entfällt die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet. Strenger sind die Rückkehrerregelungen für Virusvariantengebiete: die Quarantäne gilt hier grundsätzlich 14 Tage. Das gilt auch für durchgeimpfte und genesene Personen. Zudem ist es nicht möglich, sich freizutesten.
IV. Einschulungsfeiern:
Einschulungsfeiern können unter der Beachtung zweier Grundregeln durchgeführt werden:
1. 3 G: Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir haben den Schulen bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass den Eltern das entsprechend mitzuteilen ist. Die Schule muss zudem dafür Sorge tragen, dass die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler spätestens einen Tag vor der Einschulung ihren Selbsttest erhalten haben und/oder alternativ am Einschulungstag vor Beginn der Feierlichkeiten eine Testmöglichkeit besteht.
2. Maskenpflicht drinnen: Ebenso wie im regulären Schulalltag gilt in den Schulgebäuden die Maskenpflicht für alle. Bei Einschulungsfeiern drinnen müssen also alle Personen ab 6 Jahren eine Alltagsmaske tragen, alle Personen ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
V. Freiwillige Impfangebote:
Zwischen dem 30. August und dem 6. September findet in Niedersachsen eine große Sonderimpfwoche für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren statt, an der sich auch viele Schulen beteiligen. Das Niedersächsische Kultusministerium begrüßt dieses Engagement, da freiwillige Impfangebote einen weiteren zentralen Baustein in der Sicherheitsstrategie aus Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen darstellen.
Die Schulen werden darum gebeten, auf die Sonderimpfwoche aufmerksam zu machen und die Teilnahme zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die einen Impftermin haben, sind vom Unterricht zu befreien.
Überdies gilt:
1. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden.
2. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können.
3. Das Niedersächsische Kultusministerium ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über weitere freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Nachgang zur Sonderimpfwoche. Insbesondere bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärztinnen und Hausärzten, die Kinder und Jugendliche betreuen, werden zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler entstehen.
4. Sämtliche Impfangebote sind und bleiben freiwillig. Nachteile für den Schulbesuch entstehen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht."
Bei der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen hat es in den letzten Jahren Fortschritte gegeben, aber es gibt noch weiteren Nachholbedarf. Das geht aus einer Studie der Bertelsmann Stiftung hervor. So hat sich die Zahl der unter Dreijährigen, die in Niedersachsen ein Kita- oder Kindertagespflege-Angebot nutzen, zwischen 2011 und 2020 auf fast 74.000 Kinder zwar mehr als verdoppelt, heißt es im aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“. Dennoch liege die Teilhabequote dieser Altersgruppe nur bei 33 Prozent, während in den ostdeutschen Bundesländern durchschnittlich eine Quote von 53 Prozent erreicht werde.
Beim Personalschlüssel liege Niedersachsen dagegen vor Ostdeutschland: Rechnerisch müsse eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft hier acht ganztagsbetreute Kindergartenkinder betreuen und damit drei weniger. Kindgerecht sei das allerdings dennoch nicht. Wissenschaftlichen Empfehlungen nach sollte der Personalschlüssel für Kinder ab drei Jahren bei 1 zu 7,5 liegen. Die Stiftung prognostiziert, dass bis 2030 in Niedersachsen rund 25.000 Personen in den Beruf eintreten werden. Damit bis dahin in allen Kitas eine kindgerechte Personalausstattung sowie ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, würden aber darüber hinaus rund 14.000 weitere Erzieher und Erzieherinnen benötigt. Diese Lücke sei bis 2030 weder durch die Aufstockung der Ausbildungskapazitäten zu schließen, noch ließen sich bis dahin genügend Quereinsteiger gewinnen und pädagogisch qualifizieren.
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Die Polizei hat allein am Montag über 20 Meldungen darüber erhalten, dass Betrüger per Telefon versucht haben, ältere Menschen in Hildesheim und Sarstedt um größere Geldsummen zu bringen. Laut Bericht blieben alle diese Versuche erfolglos. Die Anrufer hätten diverse bekannte Maschen probiert und sich etwa als Polizeibeamter, naher Verwandter ("Enkeltrick") oder Überbringer einer Gewinnnachricht ausgegeben. Es wurde dabei auch versucht, die Angerufenen über ihre Vermögensverhältnisse auszufragen.
Auch wenn in diesem Falle alle Betroffenen richtig reagiert hätten, seien die Betrüger doch leider auch oft erfolgreich, so die Polizei. Deshalb rufe man erneut dazu auf, Fremden gegenüber niemals Angaben über die eigenen persönlichen und finanziellen Verhältnisse zu machen, sie nicht in die eigene Wohnung zu lassen und ihnen niemals Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Im Zweifel sollte immer ein Rückruf bei der Polizei erfolgen, unter deren allgemein bekannter Rufnummer. Angehörige, Freunde und Bekannte älterer Menschen seien aufgerufen, diese über die Maschen der Betrüger zu informieren.
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