Die Bahn investiert dieses Jahr 1,03 Milliarden Euro in das Schienennetz und in Bahnhöfe in Niedersachsen und Bremen. Wie das Unternehmen heute mitteilte, seien es bundesweit 12,6 Milliarden Euro, die von Bahn, Bund und Ländern aufgebracht würden - die höchste Summe bisher. In Niedersachsen und Bremen würden damit u.a. 200 Kilometer Gleise, 180 Weichen und 10 Eisenbahnbrücken modernisiert oder gebaut, sowie Bahnhöfe und Haltepunkte saniert, darunter die Hauptbahnhöfe in Hannover und Braunschweig.
Für die Region Hildesheim listet der Plan vom 24. März bis 12. Juli Arbeiten im elektronischen Stellwerk in Elze sowie zwei angrenzende Großprojekte: Vom 24. April bis 16. Juli die Sanierung der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg zwischen Göttingen und Kassel, und ab dem 30. Oktober Arbeiten zum zweigleisigen Ausbau der Weddeler Schleife zwischen Braunschweig und Wolfsburg.
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Im nördlichen Kreisgebiet muss ab morgen Geflügel in den Stall. Der Landkreis hat eine so genannte Aufstallungspflicht erlassen, weil in der Leinemasch eine tot aufgefundene Wildgans positiv auf die hoch ansteckende Geflügelpest getestet wurde. Der Fundort liege nahe der Hildesheimer Kreisgrenze bei Sarstedt, und das Seengebiet mit den angrenzenden Feldern und Wiesen entlang der Leine werde von vielen Wildgänsen als Rastplatz genutzt. Es sei davon auszugehen, dass weitere Wildgänse infiziert sind, und so bestehe ein hohes Risiko des Eintrags der Krankheit in die dortigen Hausgeflügelbestände.
Die Geflügelpest bringe neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für betroffene Betriebe und die Geflügelwirtschaft einer ganzen Region, so der Kreis weiter. Für den Menschen gelte die Variante H5 bisher als wenig gefährlich, tote Vögel sollten aber dennoch nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände bei Kontakt gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.
Die Aufstallungspflicht gilt ab diesem Donnerstag für die Gebiete entlang der Leine ab der Kreisgrenze nördlich von Sarstedt bis einschließlich Mehle, Adensen, Giesen und Ahrbergen. Die präzisen Gebiete sind in einer Allgemeinverfügung beschrieben und auf einer Karte dargestellt - beide könne unter www.landkreishildesheim.de/gefluegelpest eingesehen werden.
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Die Landesregierung von SPD und CDU in Niedersachsen hat zu Beginn der Corona-Pandemie ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt. Das geht aus einem Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg hervor, das damit einer Verfassungsklage von Grünen und FDP recht gibt.
Die Regierung sei verpflichtet, den Landtag als Ganzes frühzeitig und vollständig zu unterrichten, wenn es um Themen von grundsätzlicher Bedeutung gehe, heißt es in der Urteilsbegründung. Das habe die Regierung im Frühjahr 2020 unterlassen, indem sie es versäumt habe, dem Landtag im April und Mai rechtzeitig die Entwurfstexte für die damaligen Corona-Verordnungen vorzulegen, in denen es unter anderem um die Kontaktbeschränkungen ging. Sie hätte das Parlament gleichzeitig mit der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände informieren müssen, so das Gericht - so seien die Verordnungen ohne vollständige Unterrichtung des Parlaments erlassen worden.
Die Bewertung dieses Urteils durch die Regierung und die Opposition fiel allerdings komplett unterschiedlich aus. Die Grünen erklärten, der Staatsgerichtshof habe der Landesregierung nichts weniger als einen "Bruch der Landesverfassung" attestiert. Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie habe ein Verfassungsgericht in Deutschland klargestellt, dass auch in Krisenzeiten Regierungen nicht einfach an den gewählten Parlamenten vorbei durchregieren könnten.
Die Staatskanzlei hingegen sieht sich in ihrem Vorgehen seit einem Dreivierteljahr bestätigt. Ihr Chef Jörg Mielke sagte, dem Urteil zufolge reiche es aus, wenn die Abgeordneten parallel zu den Kommunalen Spitzenverbänden einen Verordnungsentwurf zugesandt bekämen. Es müsse nicht noch eine erneute Beteiligung des Landtags geben, wenn die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung eingearbeitet seien. Das sei eine "sehr begrüßenswerte und auch in Krisenzeiten praktikable Auslegung", für die sich die Landesregierung bedanke - genauso gehe man jetzt seit einem Dreivierteljahr vor.
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Auf der Bundesstraße 3 beginnen am kommenden Montag umfangreiche Sanierungsarbeiten zwischen den Alfelder Ortsteilen Limmer und Gerzen. Diese werden laut Stadt voraussichtlich bis Ende Mai dauern und zu weiträumigen Änderungen des Verkehrsflusses wie auch Verkehrsbehinderungen führen. Der Verkehr in Richtung Hannover könne die Strecke dann weiter befahren, werde aber auf die Gegenfahrbahn geführt. In Südrichtung wird der Verkehr dagegen in Godenau über Brunkensen und Warzen umgeleitet. Für die anliegenden Ortsteile bedeuten die Arbeiten teilweise Umleitungen, das Einrichten von Behelfsampeln oder auch Parkverbote - sie finden Details unter dieser Meldung angehängt.
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Anhang: Hier die Info der Stadt Alfeld im Wortlaut mit allen Details.
B3 Sanierung: Halbseitige Sperrung
Die Fahrbahn der Bundesstraße 3 („B 3“) wird ab dem 15.03.21 bis zur Beendigung der Arbeiten zwischen den Alfelder Ortsteilen Gerzen und Limmer im Auftrag der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr saniert. Diese Baumaßnahme - geplant ist eine Fertigstellung bis Ende Mai - führt zu weiträumigen Änderungen des Verkehrsflusses und wird auch zu Verkehrsbehinderungen führen.
Im Anschluss an die Fahrbahnsanierung B 3 erfolgen noch Arbeiten u.a. am Radweg entlang der OD Gerzen, „Gerzer Schlag“, die nochmals voraussichtlich 4 Wochen dauern werden.
Im o. g. Zeitraum wird der Verkehr aus der Fahrtrichtung Nord (Hannover) in Fahrtrichtung Süd/Einbeck/Northeim an der Kreuzung B 3/K 407 im Ortsteil Godenau umgeleitet.
Der Verkehr aus Fahrtrichtung Süd (Delligsen/Einbeck/Northeim) kann die „B 3“ in Richtung Nord/Hannover jederzeit befahren, wird aber auf die Gegenfahrbahn geführt.
Im Zuge der Maßnahme werden die Rampen an der Auffahrt und Abfahrt zur/von der „B 3“ im Bereich „Göttinger Straßeaße“ sowie im Bereich Hannoversche Straße ebenfalls erneuert und in dem Zuge zeitweise für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Die Abfahrt B3/Gerzer Schlag auf Göttinger Straße wird ab voraussichtlich 18.3.21 für ca. Eine Woche voll gesperrt. Ausschließlich der ÖPNV darf in diesem Zeitraum die Auffahrt zu B3/ FR Süd als Abfahrt auf die Göttinger Straße nutzen.
Umleitung überörtlich
Der B 3-Verkehr aus Fahrtrichtung Nord (Hannover) kommend wird im gesamten Zeitraum der Maßnahme an der Kreuzung B 3/ K 407 im Ortsteil Godenau abgeleitet. Die Umleitung führt über „K 407“ Godenau, Kolonie Godenau, Brunkensen, Warzen und Gerzen wieder zurück auf die „B 3“.
An der Kreuzung B 3/K 407 wird in Godenau zudem eine Vor-Sperrung errichtet mit dem Zusatz „bis Alfeld/Limmer frei“.
Der B3-Verkehr kann grundsätzlich bis zur Kreuzung B 3/ L 485 Nordtangente weiterfahren. Hinter der Kreuzung wird in Fahrtrichtung Süd eine Absperrschranke aufgestellt: eine Weiterfahrt ist nicht möglich.
Umleitung innerhalb Alfelds
Der innerstädtische Verkehr wird aus Richtung Bahnhofstraße kommend auf dem Schlehbergring vor Abzweig Dohnser Weg/Göttinger Straße über die Hannoversche Straße in Richtung Warzer Weg geführt.
Ortsdurchfahrten/ absolute Haltverbote
In den Ortsdurchfahrten, durch welche der Umleitungsverkehr geführt wird, werden abschnittsweise und wechselseitig Haltverbotszonen eingerichtet.
Sofern notwendig werden durch die Polizei und/oder die Verkehrsbehörde der Stadt Alfeld (Leine) im Einzelfall weitergehende Maßnahmen/Haltverbote angeordnet werden.
Ortsteil Godenau / Kolonie Godenau
Es wird im Bereich der K 407 „In der Godenau“ im Ortsteil Godenau und Kolonie Godenau beidseitig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Ortsteil Brunkensen
Gem. VZ Plan 1 wird aus Richtung B 3 ab Ortseingang Brunkensen/Sportplatz kommend die zul. Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt diese gilt auch im Zuge der K 407/Glenetalstraße und K 406/Am Gänsestein.
Ortsteil Warzen
Im OT Warzen wird ab Ortseingang Warzen aus Richtung eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Ortsteil Gerzen
Im Ortsteil Gerzen wird an der Kreuzung K 405/„Zur Wulfskammer“ zur Grünenplaner Straße/ L 484 eine Lichtsignalanlage mit Schaltung für Fußgänger errichtet.
Die bestehende Fußgänger-Lichtsignalanlage im Bereich der Grünenplaner Straße wird für den Zeitraum der Baumaßnahme abgeschaltet.
Anlieger der Straße „Im Reusen“ dürfen während der Baumaßnahme den sonst gesperrten Bereich in Richtung „Am Buchenbrink“/Grünenplaner Straße/L 484 befahren. Es gilt im Reusen eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Zusätzlich gilt im ersten Teilstück Fritz-Berndt-Straße ab „Zur Wulfskammer“ und im Einmündungsbereich „Im Nierenfelde“ ein absolutes Haltverbot.
Die RVHi-Bushaltestelle wird im Zeitraum der Arbeiten von „Zur Wulfskammer“ in die Straße „Im Nierenfelde“ verlegt.
Auf der K 405/Zur Wulfskammer bis zur Kreuzung L 484 wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Im Bereich der Baustelle B 3/ ab L 484 bis Ortsausgang Gerzen in Richtung Alfeld eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Göttinger Straße/ Im Schwarzen Siek
An der Ecke Göttinger Straße/Zubringer wird „Anlieger bis Baustelle frei“ als Vor-Sperrung angeordnet. Ein Befahren der B3 wird durch Absperrschranken verhindert.
B 3/Gerzer Schlag/Abfahrt Göttinger Straße
Nach Fertigstellung der Arbeiten im Bereich Abfahrt B3/Göttinger Straße kann der Verkehr von der B3 wieder auf die Göttinger Straße in Richtung Innenstadt abfahren. Es gilt im Ausfahrtbereich der 3/ Göttinger Straße dann eine Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Ortsumgehung Alfeld zwischen Gerzen und Limmer
Die B 3 wird im Zuge der Ortsumgehung Alfeld zwischen Gerzen und Limmer abschnittsweise halbseitig gesperrt. Der Verkehr in Fahrtrichtung Nord wird auf der eigentlichen Richtungsfahrbahn Süd geführt. Der Verkehr in FR Süd wird über oben genannte Umleitung geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Gerzen und Limmer beträgt 50 km/h.
Auffahrt B 3 in Fahrtrichtung Nord/Hannover, Kreisel Hannoversche Straße
Die Auffahrt zur B3 aus Richtung Kreisel Hannoversche Straße wird für den Fahrzeugverkehr zeitweise voll gesperrt gem. Regelplan B I/17.
Der Verkehr wird im Zeitraum der Sperrung über die Straße Limmerburg auf die Nordtangente/ L 485 zurück zur B 3 umgeleitet.
Abfahrt „B 3“ An den Steinköpfen/Friedrich-Ebert-Straße
Die Abfahrt von der „B 3“ in das Wohngebiet „An den Steinköpfen“/“Friedrich-Ebert-Straße“ steht während des 2. Bauabschnitts für den Fahrzeugverkehr nicht zur Verfügung.
Änderungen im Busverkehr
Aufgrund der B3-Baumaßnahme kommt es zu Einschränkungen/Änderungen im Busverkehr. Hierauf wird die RVHi an den betroffenen Haltestellen und in der Presse gesondert hinweisen.
Zwei Männer haben gestern Morgen in Bad Salzdetfurth ein großes Paket gefunden, in dem ein dreirädriges Elektrofahrzeug verpackt war. Wie die Polizei meldet, stand es an der Elsa-Brandström-Straße Ecke Am Papenberg und war schutzlos der Witterung ausgesetzt. Als die beiden Männer nahten, standen Jugendliche am vom Regen völlig aufgeweichten Paket, die dann aber flohen. Wegen seines schlechten Zustands kam das E-Fahrzeug zum Vorschein. Um es vor Diebstahl und auch der Witterung zu schützen, brachten die Männer das ca. 250 kg schwere Fahrzeug zur Polizei und erstatteten eine Fundanzeige.
Die Polizei bittet nun die Eigentümer oder Zeugen, die Hinweise auf die Eigentümer des Fahrzeuges geben können, sich mit dem Fundbüro der Stadt Bad Salzdetfurth unter der Rufnummer 0 50 63 - 9990 oder mit dem Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth unter 0 50 63 - 9010 in Verbindung zu setzen.
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