Ab Montag sollen in den Schulen in Niedersachsen Corona-Selbsttests möglich sein. Dazu würden bis heute die ersten 400.000 Testkits an Schulen vor allem in Südniedersachsen ausgeliefert, teilt das Kultusministerium mit. Kommende Woche seien es dann bis zu 1,2 Millionen Tests, sofern die Lieferanten die geplanten Termine einhalten können.
Mit ihnen könnten sich dann Schülerinnen und Schüler unter Anleitung durch Lehrkräfte selbst testen. Voraussetzung sei eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bei Grundschulkindern sollen die Tests allerdings nicht in der Schule sondern zu Hause stattfinden.
Dieser Auftakt sei als Testwoche zu verstehen, hieß es weiter. Nach den Osterferien könnten sich dann einmal pro Woche kostenlos alle Schüler*Innen und das komplette Personal testen - und bei gegebenem Anlass auch öfter. Weitere Informationen zum Thema gibt es online beim Kultusministerium.
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Unbekannte Täter haben zwischen Banteln und Brüggen 65 Pkw-Altreifen und einige kleine Elektrogeräte illegal entsorgt. Wie die Polizei meldet, hatte ein Spaziergänger den Müll auf einem Wirtschaftsweg gefunden, der parallel zur B3 verläuft. Hinweise auf den oder die Täter nimmt die Polizei in Elze unter der Telefonnummer: 0 50 68 - 9 30 30 oder auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.
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Das Hildesheimer Stadtbüro ist trotz wieder steigender Covid-19-Infektionszahlen geöffnet - das teilt heute die Stadtverwaltung mit. Allerdings müssten Besucher*Innen zwingend vorher einen Termin vereinbaren, damit Wartezeiten und unnötige Kontakte vermieden werden können. Außerdem sollte vorher auf www.hildesheim.de/stadtbuero nachgeschaut werden, ob das Anliegen nicht über das Internet oder schriftlich erledigt werden kann. Wenn dies nicht der Fall sei, könne unter www.hildesheim.de/termin oder telefonisch unter 05121 301-2700 ein Termin vereinbart werden.
Vor Ort gelten laut Stadt die üblichen Corona-Regeln wie die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen und den Abstand zu wahren. Außerdem sollte man möglichst alleine kommen, nicht früher als fünf Minuten vor dem Termin erscheinen und nach Möglichkeit draußen auf den Aufruf warten.
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Personen im Alter von unter 70 Jahren, die seit dieser Woche impfberechtigt sind, müssen dies nachweisen. Darauf hat der Landkreis hingewiesen. Dieser Nachweis könne vom behandelnden Arzt kommen, von der Krankenversicherung oder vom Arbeitgeber. Wer impfberechtigt ist, wird in Paragraph 3 der Corona-Impfverordnung geregelt, dazu gehören z.B. Personen mit bestimmten Erkrankungen oder bestimmte Berufsgruppen. Sie finden den Paragraphen mit allen Einzelheiten unter dieser Meldung.
Die Betroffenen werden vom Kreis zugleich ausdrücklich gebeten, solche Bescheinigungen nicht vorab zu übersenden. Eine medizinische oder berufliche Indikation berechtige nicht dazu, die Warteliste zu umgehen. Termine seien deshalb auch weiterhin ausschließlich über die Telefon-Hotline des Landes 0800 99 88 665 (montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr) oder online unter www.impfportal-niedersachsen.de buchbar.
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"§ 3 - Schutzimpfungen mit hoher Priorität
(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
4. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen,
6. Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
7. Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
8. Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
9. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,
10. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
11. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,
12. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind."
Quelle: bundesanzeiger.de. Die komplette Verordnung finden Sie hier auch als Download.
Auch beim neuesten ADFC-Fahrradklima-Test hat Hildesheim im Vergleich mit anderen Städten der gleichen Größe schlecht abgeschnitten. Laut der Auswertung für 2020 landete die Stadt auf dem 32. von 41 Plätzen und erhielt die Gesamtnote 4,31. Besonders kritisch wurden dabei u.a. die Falschparker-Kontrollen auf Radwegen, mangelnde Mitnahme-Möglichkeiten im Busverkehr und die Radverkehrs-Führung an Baustellen beurteilt. Vergleichsweise gut bewertet wurde dagegen etwa der Punkt "in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen".
Der Platz 1 unter den Städten mit 100.000 bis 200.000 Einwohner*Innen ging an Göttingen mit der Note 3,27 - wobei nur die sehr hohe Zahl an Fahrraddiebstählen dort eine bessere Note verhinderte. Schlusslicht ist auf dem 41. Platz das nordrhein-westfälische Hagen.
Insgesamt haben 230.000 Menschen am Fahrradklima-Test 2020 teilgenommen, über 1.000 Städte wurden dabei bewertet. Für Hildesheim wurden dabei 919 Bewertungen abgegeben. Die kompletten Ergebnisse gibt es im Internet auf der Seite www.fahrradklimatest.de.
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