Die von der Bundesregierung angekündigten kostenlosen Corona-Schnelltests sind bisher in den meisten Kommunen in Niedersachsen noch nicht flächendeckend verfügbar. Das gelte auch für den Landkreis Hildesheim, teilt dieser mit und verweist dabei auf die Ankündigung der Landesregierung, alles ihr Mögliche dafür zu tun, dass solche Tests schnell angeboten werden können. Sobald dies auch im Kreis Hildesheim der Fall sei, werde man darüber infomieren.
Immer mehr Supermärkte, Drogerien und Apotheken haben indes Corona-Schnelltests im Angebot. Diese müssen jedoch selbst bezahlt werden und sind derzeit in der Regel nach kürzester Zeit ausverkauft.
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Das Hildesheimer Dommuseum ist ab heute wieder geöffnet - allerdings bis auf Weiteres nur mit einer vorigen Terminvergabe. Wie das Haus mitteilt, kann ein solches mit Datum versehenes Ticket im Internet auf der Seite www.dommuseum-hildesheim.de gebucht werden. Alternativ sei die Anmeldung auch telefonisch möglich, täglich von 10 bis 18 Uhr unter der Nummer 0 51 21 - 307 780 - dabei könne auch ein Besuch um Museumsshop mit gebucht werden. Diese Anmeldungen seien auch für Besucher*Innen verpflichtend, die Anspruch auf freien Eintritt haben.
Jeweils Dienstags bis Sonntags sei von 11 bis 17 Uhr neben der Dauerausstellung auch die neue Sonderausstellung „Leere und Form. Die Sammlungen des Dommuseums und der Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung“ zu sehen. Das Museum und das Domfoyer könnten jeweils nur mit medizinischer Maske besucht werden. Vor Ort gälten die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Kontakt-Nachverfolgung.
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Die Universität Hildesheim hat die Sanierung ihres Hallen-Schwimmbads vorerst gestoppt. Wie Uni-Sprecherin Isa Lange gegenüber Tonkuhle bestätigte, hätten sich die zu erwartenden Kosten von 2,4 auf 3,5 Millionen Euro erhöht: Erst nach ihrer Freilegung hätten sich weitreichende Schäden an der tragenden Stahlbetonkonstruktion gezeigt.
Deshalb werde nun die Sanierung hinsichtlich der Bedarfe, Finanzierungsmöglichkeiten, technischen und rechtlichen Randbedingungen neu bewertet. Dabei werde man auch die enge Abstimmung mit der Stadt Hildesheim suchen und sich dann mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit wenden. Die zunächst angedachte Wiederinbetriebnahme der Halle in diesem Jahr werde in jedem Falle nicht möglich sein.
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Das Amtsgericht Hildesheim warnt vor betrügerischen Rechnungen, die angeblich im Namen des Gerichts verschickt werden. Die Verfasser dieser Rechnungen wenden sich offenbar gezielt an Unternehmen, für die kürzlich Eintragungen im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, heißt es in einer Mitteilung. Dann werden z.B. Kosten für Registerangelegenheiten in Rechnung gestellt. Auf den beigefügten Überweisungen sei als Empfänger eine „ZS Zahldienststelle“ eingetragen, die es aber in Wirklichkeit nicht gebe.
Bei Zweifeln an der Echtheit solch einer Kostenrechnung sollte in jedem Fall telefonisch Kontakt mit dem Amtsgericht aufgenommen werden, sagte dessen Direktor Stefan Hesse. Wenn das Gericht von derartigen Fälschungen erfahre, werde der Vorgang unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angezeigt. Im Falle von Fälschungen könne auch seitens der Betroffenen eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden.
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Eine Maskenpflicht und ein Gesangsverbot in Gottesdiensten sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover heute entschieden. Es wies damit die Eilanträge einer Freikirche, eines Pastors und eines weiteren Gemeindemitglieds ab. Diese wollten gerichtlich feststellen lassen, dass Gesang während des Gottesdienstes zulässig ist, soweit die Besucher eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hilfsweise beantragen sie die Feststellung, dass während des Gottesdienstes nach Einnahme des Sitzplatzes keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss - damit wandten sie sich gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung.
Nach Auffassung der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts sind aber die Vorgaben der Corona-Verordnung verhältnismäßig. Durch die Regelungen würden Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen mit Covid-19 in geschlossenen Räumen getroffen, die ein angemessenes Gleichgewicht zwischen verschiedenen grundrechtlich geschützten Positionen schafften. Die Vorgaben führten dazu, dass Gottesdienste grundsätzlich stattfinden könnten - sie erlaubten ein Zusammenkommen der Gläubigen und ermöglichten damit die Religionsfreiheit unter geänderten Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Antragsteller haben bereits Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.
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