Es gibt derzeit keine Planungen, das Impfzentrum in Alfeld zu schließen oder umziehen zu lassen. Das betont der Landkreis in einer Mitteilung. Eine entsprechende Entscheidung hänge von der Akzeptanz des Standorts durch diejenigen ab, die sich impfen lassen wollen, und das letzte Wort habe in jedem Fall das Land Niedersachsen als Träger aller Kosten.
Der Kreis hatte letzte Woche offiziell den Umzug des Hildesheimer Impfzentrums von der Nordstadt nach Himmelsthür angekündigt - dies wird voraussichtlich im März geschehen. Am neuen Standort, einem ehemaligen Autohaus in der Carl-Zeiss-Straße, sei grundsätzlich Platz für weitere Impfstraßen, so dass perspektivisch auch eine Schließung des Alfelder Zentrums in Betracht käme. Hildesheim sei einer von nur fünf Landkreisen, in denen zwei Zentren eingerichtet worden seien.
Beide Zentren sind einsatzbereit, aber wegen ausstehender Impfstoff-Lieferungen noch nicht in Betrieb.
fx
Gestern Nachmittag ist es in Wesseln zu einem Verkehrsunfall gekommen. Wie die Polizei meldet, kam ein 46-jähriger Mann aus Bockenem in seinem VW Polo in einer scharfen Rechtskurve der Büntestraße auf die Gegenfahrbahn. Dort stiess er mit dem VW Sharan einer 46-jährigen Diekholzenerin zusammen. Vermutlich war er zu schnell gefahren.
Der Mann wurde schwer verletzt nach Hildesheim ins Krankenhaus gebracht, die Diekholzenerin erlitt nur leichte Verletzungen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf insgesamt 7.000 Euro.
fx
Der bisherige Brandschutzabschnittsleiter für große Teile des westlichen Landkreises, Heiko Bartels, ist für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden. Das teilt der Kreis mit. Bartels ist damit weiter für den Brandschutz in der Stadt Elze, der Samtgemeinde Leinebergland sowie in den Gemeinden Nordstemmen und Sibbesse verantwortlich.
fx
Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe des Schuljahres '21/22 sind vom 3. bis zum 19. Februar möglich. Das teilt der Kreis mit. Aufgrund der Corona-Pandemie werde das Verfahren allerdings anders als üblich durchgeführt. Nähere Informationen dazu sowie zu den benötigten Unterlagen sollten telefonisch bei der jeweiligen Schule erfragt oder deren Internetseite entnommen werden. In jedem Fall würden aber ein Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres, vorherige Zeugnisse, die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis sowie der Impfausweis zur Überprüfung des Masern-Impfstatus gebraucht.
Im Kreis stehen diese Gymnasien und Gesamtschulen zur Wahl ...
• Gymnasium Alfeld
• Integrierte Gesamtschule Bad Salzdetfurth
• Kooperative Gesamtschule Gronau
• Goethegymnasium Hildesheim
• Scharnhorstgymnasium Hildesheim
• Robert-Bosch-Gesamtschule Hildesheim
• Gymnasium Himmelsthür
• Gymnasium Michelsenschule Hildesheim
• Gymnasium Sarstedt
... oder die gymnasiale Oberstufe an einem Beruflichen Gymnasium:
• Werner-von-Siemens-Schule (Berufliches Gymnasium Technik)
• Friedrich-List-Schule (Berufliches Gymnasium Wirtschaft)
• Herman-Nohl-Schule (Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales)
• Michelsenschule (Berufliches Gymnasium Ökotrophologie und Agrarwirtschaft)
• BBS Alfeld (Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft)
fx
Das Landgericht Hildesheim hat heute einen 22 Jahre alten Hildesheimer wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt, aber zugleich von den weiteren Vorwürfen der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten freigesprochen worden.
Wie das Gericht mitteilt, habe die Beweisaufnahme nicht klar ergeben, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, einen Anschlag zu begehen. Der junge Mann hatte im Prozess zwar zugegeben, sich so geäußert zu haben, er habe dies jedoch nicht ernst gemeint. Die Strafkammer habe auch berücksichtigt, dass der Angeklagte eine Angst- und Zwangsstörung habe. Rechtsextreme Tendenzen sowie inakzeptable und menschenverachtende Äußerungen seien feststellbar gewesen, auf einen festen Entschluss zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat habe die Kammer hieraus aber nicht schließen können.
Der 22-Jährige muss nun seine bereits begonnen stationäre Therapie in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und kommt danach für zwei Jahre in eine betreute Wohneinrichtung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt, die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung in Betracht gezogen und sonst einen Freispruch gefordert - mit der Weisung, die psychiatrische Behandlung fortzusetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowie Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte können binnen einer Woche Revision einlegen.
fx
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