In Niedersachsen gilt ab morgen eine Neufassung der Corona-Verordnung. Sie bringt verschiedene Lockerungen für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 ein sowie generelle Anpassungen - so werden etwa Menschen mit vollständigem Impfschutz nun etwa von der Testpflicht befreit.
Zu den Lockerungen gehören zunächst - wie zuvor angekündigt - mehr Möglichkeiten für den Außenbereich, etwa im Sport, für kulturelle Angebote, in der Gastronomie oder auch für Zoos und botanische Gärten. Außerdem können Geschäfte des Einzelhandels unter Auflagen wie etwa einer Begrenzung der KundInnenzahl wieder öffnen.
Sie finden die Verordnung zum Lesen und Download hier auf tonkuhle.de, sowie eine Liste viel gestellter Fragen. Eine Zusammenfassung des Landes zu den wesentlichen Änderungen ist unten angehängt, Radio Tonkuhle thematisiert diese auch morgen in der Magazinrubrik "Viertel Vor".
Im Landkreis Hildesheim sind zudem seit heute die härteren Beschränkungen der letzten Woche aufgehoben, weil die Inzidenz nun seit neun Tagen unter 100 liegt. Für heute wird sie mit 65,6 angegeben.
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Eine Zusammenfassung des Landes Niedersachsen zu den wesentlichen Änderungen der neuen Corona-Verordnung:
"1. Kitas und Schulen
Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.
2. Kontaktbeschränkungen
Ab dem morgigen Sonntag werden durch Bundesrecht Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.
In allen am Montag, 10. Mai 2021 seit fünf Werktagen durchgehend bei einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100 liegenden Landkreisen und kreisfreien Städten gilt darüber hinaus Folgendes:
3. Sport
Bis zu 30 Kinder und Jugendliche* bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können (nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).
4. Einzelhandel
Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
5. Außengastronomie
Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot) dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.
6. Beherbergung
Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
7. Zoos und botanische Gärten
Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.
8. Weitere touristische Angebote
Seilbahnen bleiben geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden. Angebote von Freizeitparks u. ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).
9. Museen etc.
Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist jedoch nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.
10. Kulturelle Veranstaltungen
Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand durchführen. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.
Was sonst noch wichtig ist:
Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist
a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
Zulässig ist jedoch auch
b) eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.
Und schließlich können
c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Die inhaltlichen Änderungen in der CoronaVerordnung treten am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 30. Mai 2021.
Auch die Geltungsdauer der Niedersächsischen QuarantäneVerordnung wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert."
* In der ersten Version dieser Meldung stand die Zahl 35, sie wurde später vom Land korrigiert.
Zwölf HAWK-Studierende haben Filme erstellt, in denen die Wirkungsweisen von Verschwörungstheorien erklärt werden. Dies geschah in einem Seminar im Bereich Advertising, hieß es von der Hochschule. Die Studierenden untersuchten demnach die Geschichten und Hintergründe von Verschwörungstheorien und -mythen hinsichtlich ihrer Inhalte und Erzählstrukturen. Dabei sei eine Checkliste entstanden, wie man eine Verschwörung möglichst überzeugend erzählen könne.
Die sechs daraufhin entstandenen "Verschwörungsfilme" sollen vor allem Aufklärung leisten, hieß es weiter. Es sei besonders wichtig, auf die verführerische Kraft und Gefahr aufmerksam zu machen, die von Verschwörungstheorien ausgeht. Diese präsentierten vermeintlich einfache Antworten auf Probleme und Fragen und machten sich die Schwächen und Ängste der Menschen zunutze. Es könne verlockend sein, ihnen Glauben zu schenken, statt sich mit der Wirklichkeit auseinanderzusetzen. Gerade deswegen sei es wichtig, neugierig und kritisch zu bleiben und sich selbst aus vertrauenswürdigen, geprüften Quellen zu informieren.
Alle Filme und mehr Informationen finden sich im Internet auf der Adresse klar-gedacht.de
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Der Pastor der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Johannis in Nordstemmen, Marcus Piehl, hat sich für ein von ihm verfasstes Vorwort eines Gemeindebriefs entschuldigt, in dem er sich gegen die Geschlechtsdiversität gewandt hatte. Er allein trage die Verantwortung für den Text, und er "bedauere aufrichtig die Verletzungen und Irritationen, die dieser Artikel ausgelöst hat". Durch die Aussagen in dem Beitrag fühlten sich Menschen diskriminiert und verletzt, und er bitte alle, denen er in dieser Weise weh getan habe, um Entschuldigung.
Der Artikel hatte weitreichende Kritik ausgelöst, auch von der Landeskirche Hannover und dem gemeindeeigenen Kirchenvorstand. Alle Beteiligten wollen nun in Gesprächen das weitere Vorgehen besprechen.
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Die Polizei hat am Freitagmittag in Lamspringe einen ihr bereits bekannten jungen Mann festgenommen, nachdem dieser über einen längeren Weg zwei Frauen verfolgt hatte. Dies war laut Bericht offenbar sexuell motiviert, und durch die Gegenwart von Zeugen sei ein direkter Übergriff verhindert worden.
Der 20-Jährige war in den vergangenen Wochen bereits mehrfach in Lamspringe und Hildesheim mit sexuell übergriffigem Verhalten gegenüber Frauen aufgefallen, und war aufgefordert worden, dies einzustellen. Da dies offenbar nicht gewirkt habe, sei beim Amtsgericht Hildesheim ein erneutes Langzeitgewahrsam anfragt worden - eine Richterin habe daraufhin eine 10-tägige Unterbringung im polizeilichen Gewahrsam angeordnet. Der Beschuldigte muss sich zudem beim Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth in sieben Fällen wegen Sexueller Belästigung, Beleidigung auf sexueller Grundlage sowie wegen Hausfriedensbruch verantworten.
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Die vor einer Woche eingeführten zusätzlichen Corona-Beschränkungen, darunter die Ausgangssperre, werden am Sonntag zurückgenommen. Der Landkreis hat dazu heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Rücknahme ist möglich, weil nun seit fünf Werktagen in Folge der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 100 liegt – heute wurde er mit 63,8 angegeben.
Sie finden die zugehörige Meldung des Landkreises mit weiteren Details unten angehängt.
Das Land Niedersachsen will außerdem zum Montag neue Lockerungsmöglichkeiten für Kommunen mit Inzidenz unter 100 möglich machen. Radio Tonkuhle berichtet darüber am Montag in den Nachrichten und in der Rubrik “Viertel Vor”.
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Die Meldung des Landkreises im Wortlaut:
"Am vergangenen Freitag musste der Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung verschärfte Regelungen in Kraft setzen, da das RKI für den Landkreis den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von über 100 auswies. Neben den Maßnahmen der so genannten bundeseinheitlichen „Notbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz galten außerdem verschärfte Regelungen für Schule, Kitas und Großtagespflege auf der Basis der niedersächsischen Corona-Verordnung. All diese Maßnahmen gelten ab dem kommenden Sonntag (9.5.) nicht mehr. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Montag dieser Woche und damit an fünf aufeinander folgenden Werktagen durchgehend unter 100, so dass die einschränkenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden können. Der Landkreis hat heute entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Zu beachten ist allerdings, dass voraussichtlich ab Montag (10.5.) eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gelten wird, die Änderungen der Vorschriften enthalten kann. Verbindliche Informationen liegen dazu jedoch noch nicht vor.
Diese zentralen Regeln gelten ab Sonntag:
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre ist ab Sonntag aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum wie auch in privaten Räumlichkeiten dürfen wieder mit den Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts sowie den mit diesen Personen im selben Haushalt lebenden Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs stattfinden. Die Beschränkung auf 30 Personen bei Trauerzeremonien entfällt.
Schulen, Kitas, Großtagespflege
Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte können ihren Betrieb wieder aufnehmen, hier gilt der eingeschränkte Regelbetrieb (Kita-Szenario B). Auch die Einschränkung des Betriebs in der Großtagespflege entfällt.
Der Schulbesuch ist ebenso wieder erlaubt, hier gilt für alle Schulen und Schuljahrgänge Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht).
ÖPNV
Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden, einfache medizinische Masken reichen aus.
Übrige Bereiche
Für die übrigen Bereiche wie Freizeiteinrichtungen, Sport, körpernahe Dienstleistungen, Einzelhandel, touristische Übernachtungen etc. gelten wieder ausschließlich die Vorschriften der niedersächsischen Corona-Verordnung. Da insbesondere für diese Bereiche Änderungen durch die neue Verordnung zu erwarten sind, wird auf die Darstellung von Details verzichtet."
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