Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin sind heute die nächsten Schritte für die Bewältigung der Pandemie besprochen worden. Daraus entstand das folgende Dokument der Landesregierung, das Sie auch hier zum Download finden.
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"Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021
BESCHLUSS
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren.
Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.
Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.
Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität geimpft werden können.
Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.
6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort. Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von besonderer Bedeutung.
9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben.
Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.
11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCRLaborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoCAntigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.
12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen.
Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMASX und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.
14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und damit auch für die Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten."
Eine Meldung des Landkreises Hildesheim von heute nachmittag:
"Im Hildesheimer Impfzentrum ist heute die verspätete Lieferung des Impfstoffen angekommen, so dass es am Freitag wieder mit den Impfungen für die Personen ab 80 Jahren weitergehen kann.
Impfzentrum Hildesheim:
Insgesamt werden heute 472 Termine online gestellt. Die Impftermine sind für Freitag und Samstag dieser Woche sowie für Dienstag nächster Woche (12., 13. und 16. Februar) vorgesehen.
Impfzentrum Alfeld:
Insgesamt werden heute 230 Termine online gestellt. Die Impfungen sind für Dienstag und Mittwoch nächster Woche (16. und 17. Februar) vorgesehen.
Grundsätzlich gilt: von den eingestellten Terminen gehen nach den Vorgaben des Landes 2/3 an Personen, die bereits auf der Warteliste stehen. Die anderen Termine sind ab 18:00 Uhr direkt buchbar über die Buchungshotline des Landes 0800 - 99 88 665 und das landesweite Buchungsportal www.impfportal-niedersachsen.de
Wichtiger Hinweis für diejenigen, die bereits am Montag eine Terminzusage für Samstag bekommen haben: die Termine behalten ihre Gültigkeit. Nur diejenigen, deren Termine für heute abgesagt werden mussten, bekommen direkt vom Landkreis einen neuen Termin für die nächsten Tage zugeteilt. Alle anderen, die nicht zum Termin erscheinen oder den Impftermin stornieren möchten, müssen sich selbst um einen neuen Impftermin über das Land bemühen.
Darüber hinaus sind heute erstmals sowohl in Alfeld als auch in Hildesheim 500 bzw. 700 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca angeliefert worden. Dieser Impfstoff wird bis auf Weiteres ausschließlich an Personen unter 65 Jahren geimpft, z.B. für die Beschäftigten der ambulanten Pflegedienste und andere vorrangig im medizinischen und pflegerischen Bereich beschäftigten Impfberechtigten der Stufe 1 (höchste Priorität der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes). Die Termine für die Impfung mit AstraZeneca werden in einem besonderen Verfahren vergeben. Das bedeutet, dass sich dieser Personenkreis nicht über das Buchungsportal des Landes anmelden muss."
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Die Schulausfälle der letzten Tage werden auf die ganze Woche ausgeweitet: Auch morgen und am Freitag fällt der Präsenzunterricht und die Notbetreuung an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Stadt und Landkreis aus. Das bestätigte soeben Stadtsprecher Dr. Helge Miethe gegenüber Tonkuhle.
Ergänzung 17 Uhr: Für die Grundschule Duingen und die dortige Außenstelle der Oberschule Delligsen gilt laut der Landkreisverwaltung das Gleiche.
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Der Busverkehr in Hildesheim startet erst am morgigen Donnerstag wieder, und das mit Einschränkungen.
So schreibt der Stadtverkehr, dass nach dem Sonntagsfahrplan gefahren wird, und es für die Linien verschiedene Einschränkungen gibt. Die 107 fährt gar nicht, genau wie die Anruf-Sammeltaxis.
Die 101 endet in Drispenstedt,
die 102 fährt ab Waterloostraße zum Klinikum,
die 103 bedient nicht die Haltestellen Neuhof und Ochtersum/Altdorf, sondern fährt ab Wunramstraße zur Endstation Ochtersum Süd,
die 104 fährt bis zur Endstation Im Kokenhof und nicht nach Egenstedt.
Der Regelfahrplan solle wieder gelten, sobald die Straßenverhältnisse es zulassen.
Der Regionalverkehr meldet ebenfalls ab Donnerstag folgende Einschränkungen:
Linie 21 Hildesheim / Theaterstraße wird nicht bedient
Linie 25 ohne Bründeln, Harber und Ohlum
Linie 201 ohne Sonnenkamp, Innerstebad und Lindenalle/Friedhof und Barnten/Thie
Linie 211 ohne Sonnenkamp
Linie 212 bei Schulausfall keine Fahrten
Linie 213 bei Schulausfall keine Fahrten
Linie 32 endet Hoheneggelsen / Marktstraße
Linie 33 Nettlingen kann komplett nicht angefahren werden; Woltwiescher Straße in Söhlde kann nicht angefahren werden.
Linie 34 ohne Luttrum, ohne Sillium; ohne Kastanienallee
Linie 35 nur Bockenem bis Seesen
Linie 41nur Bodenburg bis Lamspringe. Fahrten im Gebiet Bad Gandersheim fallen aus.
Linie 42 ohne Söder
Linie 52 ohne Heyersum / Kreuzstraße
Linie 53 endet in Rössing
Linie 61 nur bis Ohlenrode. Fahrten im Gebiet Bad Gandersheim fallen aus.
Linie 67 ohne Heinum
Linie 68 ohne Westerberg und Eyershausen
Linie 601 ohne Sindelberg
Linie 602 ohne Sindelberg
Linie 642 bei Schulausfall keine Fahrten
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Die Polizei Hildesheim hat einen Zeugenaufruf zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung, die sich genau vor einer Woche, am Nachmittag, im Hildesheimer Wald ereignet haben soll. Laut Bericht hatte dort nahe des Aussichtsturms ein 52-Jähriger drei Radfahrer beobachtet, die abseits der Wege fuhren. Mit dem Hinweis auf Waldtiere bat er sie, auf die Wege zu wechseln, was zu einem Streit zwischen ihm und zweien der Männer führte. Daraufhin soll einer von ihnen eine Holzlatte von einem Schild abgebrochen und damit auf den Fußgänger losgegangen sein, der sich aber zu schnell entfernte, so dass der Angreifer das Holz schließlich nach ihm warf, ohne zu treffen.
Dieser Mann war der Beschreibung nach 35-40 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und hatte helle, blonde Haare in einem Kurzhaarschnitt, bei dem die Haare oben etwas länger sind, und einen Bart. Er trug eine schwarze Jacke mit kleiner gelber Aufschrift im linken Brustbereich, eine rote Fahrradhose mit wenigen schwarzen Absätzen (die eventuell das Hersteller-Logo waren), dunkle Handschuhe und Schuhe und auf dem Kopf einen blauen Integral-Fahrradhelm und darunter eine blaue Sturmhaube. Auf dem Rücken hatte er einen dunklen Rucksack, sein E-Mountainbike ist weiß.
Nach dem Vorfall sollen sich alle drei Radfahrer in Richtung Diekholzen entfernt haben. Wer in der Sache Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0 51 21 - 939 115 bei der Polizei Hildesheim zu melden.
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Nach dem Bruch einer Hauptwasserleitung der EVI Energieversorgung vergangenen Woche, konnten Itzum und Ochtersum inzwischen wieder ans Netz angeschlossen werden. Die Reihenfolge der Inbetriebnahme...
Die von der EVI Energieversorgung Hildesheim angekündigte Verlegung von Fernwärmeleitungen in der Maschstraße und der Pippelsburg beginnt am kommenden Montag. Wie das Unternehmen mitteilt, sind die...
Zum Fest der Kreuzerhöhung am kommenden Sonntag laden das Bistum und die katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus in Ottbergen zur Diözesanwallfahrt zum Ottbergener Kreuzberg. Den Auftakt bilde eine...
Erstmals seit längerem beteiligt sich die Hildesheimer Freimaurerloge mit dem Logenhaus in der Keßlerstraße 57 wieder am Tag des offenen Denkmals am kommenden Sonntag. An diesem Tag würden Führungen durch das...
Beim gestrigen bundesweiten Warntag waren in der Stadt Hildesheim erstmals die 31 feststehenden und zwei mobilen Sirenen im EInsatz. Florian Kröhl, Sprecher der Berufsfeuerwehr, äußerte sich...
Der Ortsrat Oststadt/Stadtfeld berät am Montag einen Beschlussvorschlag über die Umbenennung einer Grünfläche in der nordwestlichen Steingrube. Diese soll in Django-Reinhardt-Platz umbenannt werden. Es...