Bundesweit wird heute der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Anlass ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945.
So gab es etwa zum Auftakt der Plenarsitzung des Landtags in Hannover eine Gedenkstunde. Landtagspräsidentin Gabriela Andretta (SPD) mahnte, dass gerade auch in der heutigen Zeit ein Erstarken von Ressentiments und Hass gegen Juden zu beobachten sei. Es sei etwa sehr bedenklich, wenn auf Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen Menschen sich gelbe Sterne mit der Aufschrift "Ungeimpft" an die Brust hefteten oder Spruchbänder hoch hielten, auf denen "Impfen macht frei" zu lesen sei. Die Warnung der früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, dass Krisenzeiten schon immer Hochzeiten des Judenhasses gewesen seien, sei so wichtig, dass sie sie wiederholen wolle, so Andretta.
In Hildesheim findet am 27. Januar normalerweise eine zentrale Gedenkfeier statt, die dieses Jahr pandemiebedingt ausfallen muss. Hildesheims Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer veröffentlichte stattdessen eine Videobotschaft. Er sagte darin, Auschwitz stehe wie kein anderer Ort für das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Meyer verwies auf eine Äußerung des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog: Man wolle nicht "das Entsetzen konservieren", sondern "Lehren ziehen, die auch künftigen Generationen Orientierung sind". Demokratie und Freiheit wisse besonders zu schätzen, wer wisse, zu was Ausgrenzung, Diskriminierung und Überlegenheitsgefühle führen könnten. Diese Dinge hätten ihren Anfang in der gedankenlosen Verbreitung von Vorurteilen, Stereotypen und Unwahrheiten - und das erlebe man auch heute leider häufiger, so Meyer weiter.
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Am morgigen Donnerstag wird der bisherige Haupteingang des St. Bernward-Krankenhauses geschlossen. Grund dafür sind die Vorbereitungen für einen Neubau im Innenhof, teilt das Haus mit. Der neue Haupteingang befinde sich dann auf der Rückseite des Gebäudes. Er sei über die Brücke hinter dem Vinzentinum oder, von Seiten der Treibestraße, über die Zufahrt zur Küche und zum Patientengarten erreichbar.
BK-Geschäftsführer Stefan Fischer sagte, dies sei für die PatientInnen und BesucherInnen erst einmal eine Umstellung, es habe aber auch Vorteile - so würden die Wege zu den Parkhäusern deutlich kürzer.
Ab dem Sommer solle im jetzigen Eingangsbereich und Innenhof des Krankenhauses ein neues Gebäude mit fünf Etagen und einem Staffelgeschoss entstehen, hieß es weiter. Darin würden künftig die Zentrale Notaufnahme, das Eltern-Kind-Zentrum, die Frauenklinik, die Palliativstation und die Geriatrie untergebracht - sowie eine Cafeteria. Der Neubau werde rund 80 Millionen Euro kosten. 58 Millionen seien dabei Fördergelder des Landes Niedersachsen, den Rest trage das Krankenhaus selbst.
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Das Land Niedersachsen rechnet für den morgigen Start der telefonischen Terminvergabe für Corona-Impfungen mit Schwierigkeiten. Der Leiter des Corona-Krisenstabs des Landes, Holger Scholz, sagte, die Hotline werde am Anfang überlastet sein, obwohl man rund 300 MitarbeiterInnen an den Telefonen sitzen habe. Das Programm, das für die Internet-Terminvergabe genutzt werden soll, werde gerade noch "gehärtet", um eine möglichst große Zahl an Zugriffen verarbeiten zu können und sicher gegen Cyber-Angriffe zu sein. Die Hotline unter der Nummer (0 800) 99 88 665 und das Internet-Angebot www.impfportal-niedersachsen.de sollen zusammen morgen um 8 Uhr früh freigeschaltet werden.
Zum Start seien zunächst über 80-Jährige berechtigt, einen Termin in einem Impfzentrum anzufordern. Allerdings könne selbst für diesen überschaubaren Personenkreis die Nachfrage derzeit nicht abgedeckt werden, so Scholz - die allermeisten Anrufer würden auf eine Warteliste gesetzt. In der ersten Februarwoche stünden in Niedersachsen rund 31.500 Impfdosen zur Verfügung, von denen die Hälfte für Impfungen in Alten- und Pflegeheimen benötigt werde.
Grundsätzlich solle es möglich sein, landesweit Termine zu vereinbaren. Die Impfzentren seien angehalten, stets für rund zwei Wochen Termine vorauszuplanen. Angesichts der knappen Impfdosen werde aber voraussichtlich nicht jedes Impfzentrum am 1. Februar seine Arbeit aufnehmen, sagte Scholz abschließend.
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Kinder und Jugendliche mit Zeugnissorgen können von heute an telefonisch mit Schulpsychologinnen und -psychologen sprechen. Das Zeugnistelefon der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sei bis nächste Woche Freitag, dem 5. Februar, geschaltet, teilt das Landesamt in Lüneburg mit. Es sei unter der Nummer 0 42 42 - 78073-58 oder unter der E-Mail
Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Ratsuchende könnten hier ihre Fragen oder ihren Kummer loswerden. Grund für die besonders lange Zeit der Schaltung dieses Jahr sei, dass wegen der Pandemie die Zeugnisse nicht klassenweise, sondern gestaffelt an mehreren Tagen ausgegeben oder in einigen Fällen auch per Post verschickt werden. Das Zeugnistelefon sei dabei für psychologische Fragen und Anliegen vorbehalten. Für Fragen zur Notenvergabe, zu Versetzungsentscheidungen oder anderen Inhalten des Zeugnisses würden die Servicestellen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Ansprechpartner vermitteln.
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Ein 83 Jahre alter Mann ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit einem Antrag auf eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung gescheitert. Wie das Gericht mitteilt, war der Mann der Auffassung, wegen seines Alters, seiner Vorerkrankungen und seiner Lebenssituation als Vater zweier schulpflichtiger Kinder einen Anspruch auf die Impfung zu haben. Das Gericht lehnte dies ab: Er könne solch einen Anspruch weder aus der Coronavirus-Impfverordnung noch aus Teilhabeansprüchen herleiten.
Zwar gehöre der Mann nach Auffassung der 15. Kammer der Impfgruppe mit höchster Priorität an, ein Anspruch auf Impfung bestehe aber nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Da dem Land derzeit nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, sei die Entscheidung, zunächst Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit dem Impfstoff zu versorgen, nicht zu beanstanden. Zudem liege in der Person des Antragstellers auch kein besonderer Härtefall vor: Seine Situation sei im Vergleich zu anderen impfberechtigten Personen nicht derart verschärft, dass eine unverzügliche Schutzimpfung zwingend sei. Es sei ihm möglich und zumutbar, sich durch verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung vor einer Ansteckung zu schützen und sich weitgehend in seiner häuslichen Umgebung aufzuhalten.
Der Mann kann gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erheben.
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