Kinder und Jugendliche mit Zeugnissorgen können von heute an telefonisch mit Schulpsychologinnen und -psychologen sprechen. Das Zeugnistelefon der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sei bis nächste Woche Freitag, dem 5. Februar, geschaltet, teilt das Landesamt in Lüneburg mit. Es sei unter der Nummer 0 42 42 - 78073-58 oder unter der E-Mail
Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Ratsuchende könnten hier ihre Fragen oder ihren Kummer loswerden. Grund für die besonders lange Zeit der Schaltung dieses Jahr sei, dass wegen der Pandemie die Zeugnisse nicht klassenweise, sondern gestaffelt an mehreren Tagen ausgegeben oder in einigen Fällen auch per Post verschickt werden. Das Zeugnistelefon sei dabei für psychologische Fragen und Anliegen vorbehalten. Für Fragen zur Notenvergabe, zu Versetzungsentscheidungen oder anderen Inhalten des Zeugnisses würden die Servicestellen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Ansprechpartner vermitteln.
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Ein 83 Jahre alter Mann ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit einem Antrag auf eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung gescheitert. Wie das Gericht mitteilt, war der Mann der Auffassung, wegen seines Alters, seiner Vorerkrankungen und seiner Lebenssituation als Vater zweier schulpflichtiger Kinder einen Anspruch auf die Impfung zu haben. Das Gericht lehnte dies ab: Er könne solch einen Anspruch weder aus der Coronavirus-Impfverordnung noch aus Teilhabeansprüchen herleiten.
Zwar gehöre der Mann nach Auffassung der 15. Kammer der Impfgruppe mit höchster Priorität an, ein Anspruch auf Impfung bestehe aber nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Da dem Land derzeit nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, sei die Entscheidung, zunächst Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit dem Impfstoff zu versorgen, nicht zu beanstanden. Zudem liege in der Person des Antragstellers auch kein besonderer Härtefall vor: Seine Situation sei im Vergleich zu anderen impfberechtigten Personen nicht derart verschärft, dass eine unverzügliche Schutzimpfung zwingend sei. Es sei ihm möglich und zumutbar, sich durch verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung vor einer Ansteckung zu schützen und sich weitgehend in seiner häuslichen Umgebung aufzuhalten.
Der Mann kann gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erheben.
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Ein Forschungsteam vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Uni Hildesheim hat in einem Offenen Brief ein Plädoyer für ein Corona-Hochschulkonzept formuliert. Wie die Uni mitteilt, ging das Schreiben an die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz. Darin werde auf verschiedene Problemfelder hingewiesen: So sollte etwa die digitale und auch analoge Infrastruktur an Hochschulen erweitert, Räume für soziales Leben der Studierenden geschaffen, Beratungsangebote ausgebaut und formale Verfahren vereinfacht werden. Weiter heißt es, es sollten niedrigschwellige Formen finanzieller Unterstützung entwickelt werden, damit der Studienerfolg unter den derzeit erschwerten Bedingungen nicht aufgrund finanzieller Notlagen gefährdet werde - und Studierende sollten insgesamt stärker beteiligt werden.
Es brauche eine Corona-Strategie 2021 für das gesamte Jahr, in der hochschulübergreifend Standards für die unterschiedlichen Formen des Lockdowns und möglicher Öffnungen empfohlen werden, damit die Studierenden wüssten, was auf sie zukomme und was sie erwarten könnten, so das Forschungsteam um Dr. Severine Thomas, Dr. Katharina Mangold und Prof. Dr. Wolfgang Schöer.
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Wegen der andauernden Bauarbeiten in der Hildesheimer Oststadt stellt die Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen jetzt ihren Parkplatz am Kennedydamm zu bestimmten Zeiten zur Verfügung.
Die AnwohnerInnen dürften dort jeden Tag zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens und Sonntags den ganzen Tag kostenfrei parken, heißt es in einer Mitteilung. Sie müssten dafür wie gewohnt bei Einfahren ein Ticket ziehen und bei der Ausfahrt abgeben. Man hoffe, dass das vom stellvertretenden Ortsbürgermeister Dennis Münter initiierte Angebot gut und vor allem wie vorgesehen angenommen werde, sodass die Parkplätze tagsüber nach wie vor den Bank-KundInnen vorbehalten blieben.
fx
Das Bundesgesundheitsministerium hat festgelegt, in welcher Reihenfolge welche Gruppen gegen Corona geimpft werden. Darauf weist der Landkreis hin - es gebe immer wieder entsprechende Anfragen, für die man aber nicht zuständig sei und in der Sache auch keinerlei Einfluss habe.
In der Info des Kreises heißt es, dass die Impfzentren nicht geöffnet würden, bevor nicht alle BewohnerInnen sowie die Beschäftigten der Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen ihre erste Impfung erhalten haben. Wenn die Zentren dann öffneten, könnten sich dort zunächst ausschließlich die Personen, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (Stufe 1) gehören, für einen Impftermin anmelden. Die Reihenfolge der Impfungen sei vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Ethikrates verbindlich in einer Verordnung festgelegt worden. Alle Bundesländer müssten sich daran halten.
Neben den Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind gehörten zu der Gruppe mit der höchsten Priorität auch
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Leider hätten nicht alle vorrangig Impfberechtigten ab 80 Jahren das Informationsschreiben des Landes erhalten, so der Kreis weiter. Aber natürlich dürften sich auch diejenigen, die 80 oder älter sind, und keinen Brief erhalten haben einen Impftermin sichern.
Voraussichtlich ab Donnerstag könnten sich diese Personen unter der Impfhotline des Landes (0800 - 9988 665) einen Termin im Impfzentrum reservieren. Aktuell gehe das Land Niedersachsen davon aus, dass die Impfzentren ab Mitte Februar ihren Betrieb aufnehmen können. Weitere Verzögerungen durch unzureichende Impfstofflieferungen seien jedoch möglich.
Alle, die jünger als 80 Jahre alt sind oder auch niedergelassene Ärzte und ihre Beschäftigten oder auch Personen zum Beispiel mit einer Immunschwäche-Erkrankung gehören nicht zu den vorrangig Impfberechtigten der Stufe 1.
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