Die Landesregierung sieht das Land Niedersachsen gut auf das mögliche Auftreten des Corona-Virus vorbereitet. Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann sagte, man sei eines der ersten Länder gewesen, das das Virus im eigenen Landesgesundheitsamt erkennen konnte. Das bestehende Überwachungssystem für akute Atemwegserkrankungen ("ARE-Surveillance") werde auf das Virus ausgeweitet - bisher (Stand: Mittwochabend) sei kein Fall bekannt.
Man sehe aber die aktuelle Entwicklung in den Nachbarländern mit gebotener Ernsthaftigkeit, darunter das Auftreten von Fällen in Baden-Württemberg und jetzt auch Nordrhein-Westfalen. Da die Infektionsketten nicht in allen Fällen klar sind, könne nicht ausgeschlossen werden dass das Virus auch außerhalb des bekannten Risikobereichs zirkuliert. Man müsse also auch in Niedersachsen mit ersten Fällen rechnen.
Seit Beginn des Ausbruchs finden laut Reimann regelmäßig Telefonkonferenzen auf unterschiedlichen Ebenen zwischen Bund und Ländern zur Abstimmung der Maßnahmen statt. Die Kommunen und deren Gesundheitsämter würden über das Landesgesundheitsamt laufend über die Lage und die Maßnahmen unterrichtet und im konkreten Einzelfall unterstützt. Das Zentrum für Gesundheit und Infektionsschutz habe hierfür im Landesgesundheitsamt eine ständige Rufbereitschaft - und man bereite sich weiterhin auf verschiedene Szenarien vor.
Falls Patientinnen und Patienten den begründeten Verdacht hätten, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt zu sein, sollten diese telefonisch Kontakt mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt aufnehmen. Diese werden dann alles Weitere organisieren und den Verdacht mit dem zuständigen Gesundheitsamt abklären. Als begründet gelte das, was zuvor für China galt, nun auch für Italien: Reisende, die mit einer in Italien erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur organisierten Sterbehilfe hat in Niedersachsen unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Das Gericht hatten das bisherige Verbot als verfassungswidrig bezeichnet: Es schränke das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.
Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, äußerte sich dazu skeptisch. Die Gesellschaft brauche für Menschen am Lebensende mehr Informationen über Schmerztherapie oder Palliativmedizin, sagte sie, aber keine offene Tür für geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten sei, zu heilen oder wo das nicht möglich sei, zu lindern und beizustehen - sie sollten Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben. Dafür trete der überwiegende Teil der deutschen Ärzteschaft ein.
Auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche zeigten sich enttäuscht und äußerten "große Sorge". In einer gemeinsamen Erklärung sagten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, das Urteil stelle "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar".
Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) begrüßte dagegen das Urteil. Die Richter in Karlsruhe hätten eine Entscheidung getroffen, die den Wünschen und der Situation todkranker Menschen Rechnung trage. Sterben sei etwas zutiefst Persönliches, und es sei nicht Aufgabe des Staates, unheilbar kranken Menschen Vorschriften zu machen. Sie möchte, dass Menschen in Frieden sterben könnten, ohne ins Ausland fahren zu müssen oder auf die Hilfe selbst ernannter Sterbehelfer angewiesen zu sein, so Reimann. Ärztinnen und Ärzte, die bereit seien, sie dabei zu unterstützen, bräuchten Rechtssicherheit.
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Die hannoversche Landeskirche will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verstärken. Bis 2024 sollen entsprechende Schutzkonzepte erstellt werden, meldet die Landessynode. Zugleich seien für die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Fortbildungen zu dem Umgang mit solchen Fällen geplant.
Dies sei ein großer und kräftezehrender Schritt, der aber unumgänglich sei, wenn eine Kultur der Achtsamkeit und des konsequenten Opferschutzes gestärkt werden solle, so der Vorsitzende Jörn Surborg.
Um die Prävention zu stärken, will die Landeskirche ebenfalls eine Ansprechstelle personell aufstocken. Weiter ist eine regionale Studie zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle geplant.
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Der Landkreis Hildesheim erhält eine Förderung für den Hochwasserschutz vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Mit der Summe von 137.00 Euro würden 70 Prozent der Planungskosten gedeckt, heißt es in einer Meldung. Damit könnten die Pläne für Almstedt, Breinum und Östrum konkretisiert werden, sagten Bürgermeister Björn Gryschka von Bad Salzdetfurth und Kreisratsvertreter Walter Hansen. Das betrifft auch den weiteren Verlauf von Riehme und Lamme.
Geplant sind sechs Regenrückhaltebecken am Oberlauf von Alme und Riehe und sogenannte Umfluter zur Entlastung der Ortschaft Österum.
Die Kommunen sind zwingend auf die Fördergelder angewiesen, weil ein effektiver und langfristiger baulicher Hochwasserschutz von ihnen allein nicht gestemmt werden kann.
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Die Reihe von betrügerischen Anrufen in der Region reißt nicht ab. So meldete die Hildesheimer Polizei für den Anfang dieser Woche neue Fälle im Nord-, Ost- und Südkreis.
Zunächst erhielt am Montagvormittag ein 60-Jähriger aus Steinbrück einen Anruf, bei dem sich eine junge Frau als dessen Enkelin ausgab. Als die Anruferin bemerkte, dass der Mann sie durchschaute, legte sie auf.
Am Nachmittag wurde dann eine 80-Jährige in Algermissen angerufen. Hier gab sich ein Mann als ihr Enkel aus und bat um Geld - die Seniorin fiel aber nicht darauf herein.
Am Dienstag wurde dann wiederum in Algermissen ein Rentner-Ehepaar von ihrem angeblichen Sohn angerufen: Er habe einen Verkehrsunfall gehabt und brauche nun dringend Geld. Auch hier wurden die Angerufenen misstrauisch und der Betrugsversuch misslang.
Ebenfalls am Dienstag versuchten es Betrüger dann bei zwei Senioren in Adenstedt und Grafelde. Im ersten Fall wurde der Anruf mit der Aufforderung gestartet, der Senior solle raten wer am Apparat sei. Der Angerufene wurde aber im weiteren Gespräch misstrauisch und fragte nach dem Namen der Geschwister des angeblichen Anrufers, der daraufhin sofort auflegte.
Im Fall von Grafelde brachte der Anrufer eine 66 Jahre alte Frau soweit, zur Bank zu gehen um dort 30.000 Euro abzuheben. Dort bekam sie aber Bedenken und informierte eine Mitarbeiterin, die daraufhin sofort die Polizei verständigte.
In Diekholzen allerdings waren Betrüger letzte Woche gleich doppelt erfolgreich: Sie brachten einen Senioren dazu, zweimal eine jeweils vierstellige Summe auf ihr Konto zu überweisen. Zuerst stellte sich ein Anrufer als Jurist eines süddeutschen Gerichts vor: Gegen den Rentner liege ein Pfändungsbescheid vor und er solle deshalb eine bestimmte Anwaltskanzlei kontaktieren. Der Senior rief diese angebliche Kanzlei an, woraufhin ein angeblicher Anwalt ihn dazu brachte, ihm Geld zu überweisen.
Einen Tag später meldete sich dann ein angeblicher Mitarbeiter einer Landesbank und drohte mit einer Kontensperrung, weil der Senior angeblich Schulden habe und sich deshalb eine Anwaltskanzlei bei ihm melden werde. Wenig später rief der angekündigte "Anwalt" an und drohte erneut mit der Kontensperrung, woraufhin der Angerufene erneut Geld überwies. Später erzählte der Senior einem Bekannten davon, woraufhin dieser sofort versuchte, die Zahlungen rückgängig zu machen, aber das war nicht mehr möglich.
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