Ein besonderes Ausstellungsstück des Hildesheimer Dommuseums ist ab Ende dieser Woche in Florenz zu sehen. Der so genannte Fiesole-Altar aus dem 15. Jahrhundert mit der gemalten Verkündigung an Maria ist dann Teil der Ausstellung „Beato Angelico“ im Palazzo Strozzi, teilt das Museum mit: Die Ausstellung zeige bis Januar über 140 aus aller Welt zusammengetragene Werke von Fra Angelico, einem der wichtigsten italienischen Maler der Renaissance.
Der Fiesole-Altar ist ein Triptychon - also eine dreiteilige, aufklappbare Tafel - aus dem 15. Jahrhundert, mit aus Knochen geschnitzten Szenen aus dem Leben Jesu im Inneren. Außen sei vorne eine gemalte Darstellung der Verkündigung an Maria zu sehen, und auf der Rückseite Christus als Schmerzensmann mit den Leidenswerkzeugen. Bisher sei man davon ausgegangen, dass diese Malereien zwar aus der Werkstatt Fra Angelicos, aber nicht von ihm selbst stammen - in der von einem Experten kuratierten Ausstellung in Florenz aber werden sie erstmals Fra Angelico direkt zugeschrieben. Sollte sich diese Zuschreibung wissenschaftlich durchsetzen, sei das eine Sensation, sagte der Direktor des Dommuseum, Dr. Felix Prinz.
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage des Hildesheimer Ratsherrn Dr. Dr. Enver Sopjani gegen so genannte "Vielfaltsampeln" abgewiesen. Sopjani hatte gegen eine Entscheidung des Stadtrats geklagt, an einigen Fußgänger- und Radwegkreuzungen grüne Ampelscheiben mit zwei Figuren zu installieren, die auch für gleichgeschlechtliche Paare stehen.
Sopjani hat dabei in diesem Fall als Privatmann geklagt, der sich in seiner Selbstbestimmung und in seinem Erziehungsstil eingeschränkt sieht. Eine weitere Klage in seiner Funktion als Ratsherr ist noch anhängig - Sopjani hatte im Vorfeld angekündigt, in der Sache nötigenfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen.
Der Vorsitzende Richter Arne Gonschior sagte, es mangele in dem Fall an der Klagebefugnis. Um klagebefugt zu sein, müsse die Verletzung eigener Rechte möglich erscheinen, und eine solche mögliche Rechtsverletzung habe das Gericht hier nicht erkennen können. Die Ampelpärchen bildeten die gesellschaftliche Realität ab, mit der alle Bürgerinnen und Bürger umzugehen hätten, und eine individuelle Rechtsverletzung sei daher nicht zu erkennen. Mögliche kulturpolitische Fragen um die Abbildung hätten im politischen Raum zu verbleiben, und seien nicht durch ein Gericht zu entscheiden.
Aktualisiert 13 Uhr mit einer ausführlicheren Stellungnahme des Gerichts.
Aktualisiert 15 Uhr: Eine schriftliche Meldung liegt jetzt vor, Sie finden den Text unten angehängt.
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Die Meldung des Verwaltungsgerichts im Wortlaut:
"Klage gegen die Aufstellung von vielfältigen Ampelpärchen abgewiesen
Urteil der 7. Kammer vom 23.09.2025
Die 7. Kammer hat nach der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag die Klage eines Bürgers gegen die Umrüstung von insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Verkehrspunkten in der Stadt Hildesheim abgewiesen.
Die Klage, die das Gericht als allgemeine Leistungsklage einordnete, sei schon unzulässig. Die Voraussetzung der Klagebefugnis sei nicht gegeben. Im Rahmen der Klagebefugnis müsse der Kläger eine Verletzung eigener Rechte geltend machen, wobei die bloße Möglichkeit einer Verletzung ausreiche. Diese Möglichkeit hat die Kammer schon nicht erkannt.
Die vom Kläger geltend gemachte Ungleichbehandlung aufgrund seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung nach Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Grundgesetz (GG) habe das Gericht nicht erblicken können, weil die Vielfaltsampeln auch Männer und heterosexuelle Paare abbildeten.
Auch die Verletzung seiner sexuellen Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG habe das Gericht nicht erkennen können, weil die Ampelzeichen Pärchen in vielfältiger Weise (in der Konstellation Mann-Frau, Frau-Frau, Mann-Mann) zeigten und die Installationen keine – über die Befolgung des Regelungsgehalts der Lichtzeichen hinausgehenden – Rechte oder Pflichten für die Betrachter begründeten.
Die Verletzung des Erziehungsrechts des Klägers aus Art. 6 Abs. 2 GG sah die Kammer ebenfalls nicht. Die Abbildung vielfältiger Paar-Konstellationen sei die gesellschaftliche Realität, mit der die Kinder auch unabhängig von den Ampelzeichen konfrontiert seien und die im Übrigen hinzunehmen sei.
Einen Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung könne der Kläger nicht geltend machen, weil die maßgeblichen Vorschriften nicht drittschützend seien. Der Kläger könne aus den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung keine individuellen Schutzansprüche herleiten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu stellen."
Ein Feuer hat in der letzten Nacht einen auf dem Parkplatz am Sarstedter Bahnhof geparkten Lincoln Navigator zerstört. Wie die Polizei mitteilt, hatte ein Zeuge das Feuer gegen 2 Uhr bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die Flammen beschädigten auch einen danebenstehenden Renault sowie einen Grünstreifen. Die Polizei hat den Brandort beschlagnahmt und ermittelt nun zur Ursache.
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Die Hildesheimer Berufsfeuerwehr ist in der letzten Nacht zu einem Kellerbrand in einem von 99 Menschen bewohnten Hochhaus auf der Marienburger Höhe gerufen worden. Laut Bericht hatten Anwohner des Blauen Kamps gegen 2 Uhr Rauch sowie Brandgeruch aus dem betroffenen Keller gemeldet. Angesichts der Größe des Gebäudes rückten daraufhin zwei Löschzüge sowie zwei Rettungswagen, ein Notarzt und ein übergeordneter Einsatzleiter aus.
Vor Ort wurde eine Sauna als Brandherd festgestellt - der Saunaofen hatte aus ungeklärter Ursache Feuer gefangen. Außerdem stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Rauch über einen Versorgungsschacht auch in die oberen Geschosse gelangt war, so dass alle Wohnungen des Hauses evakuiert wurden - dabei wurden im Zweifel auch Türen gewaltsam geöffnet. Nach den Lösch- und Entrauchungsmaßnahmen wurden die Wohnungen sicherheitshalber auf Kohlenmonoxidwerte kontrolliert, und danach konnten alle Bewohnerinnen und Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Komplett beendet war der Einsatz erst gegen 5:45 Uhr.
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Ein Abschnitt der Autobahn 7 in Richtung Nord ist derzeit auf Höhe des Harzes gesperrt. Wie die Hildesheimer Autobahnpolizei mitteilt, sind dort gestern bei einem Unfall mit einem LKW mehrere hundert Liter Diesel ausgelaufen, weshalb auf einem Teilstück die Fahrbahn abgefräst und erneuert werden muss. Die Sperrung werde deshalb voraussichtlich noch bis Mitternacht bestehen bleiben, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auch auf den Ausweichstrecken führt. Die Sperrung besteht von der Raststätte Harz Ost bis Seesen.
Der Unfall ereignete sich laut Bericht nach 15 Uhr. Ein 26 Jahre alter Toyota-Fahrer kam demnach aus noch ungeklärter Ursache nach rechts vom linken Fahrstreifen ab und kollidierte in der Mittelspur mit einem Sattelzug, wobei dessen Tank aufgerissen wurde. Der Toyota stieß in Folge gegen die Mittelschutzwand, geriet ins Schleudern und kollidierte anschließend auf dem rechten Fahrstreifen mit einem weiteren Sattelzug. Der Autofahrer wurde leicht verletzt, die Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt.
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