Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und die Polizei wollen mit einer gemeinsamen Präventionsaktion Betrugsversuche an älteren Menschen vereiteln. Es geht dabei laut Mitteilung um die bekannte Masche, Seniorinnen und Senioren zum Abheben und zur späteren Übergabe von Bargeld von ihrem Konto zu überreden. Von nun an werde bei der Auszahlung größerer Summen ein Umschlag mit ausgehändigt, auf dem sechs Fragen aufgedruckt sind - z.B. "Haben Sie den Geldbetrag abgehoben, weil Sie angerufen worden sind?". Verbunden ist damit die Aufforderung, mit der Bank oder der Polizei Kontakt aufzunehmen, sollte man mindestens eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten.
Sparkassen-Sprecher Roland Redetzke sagte, die Opfer der Betrugsmasche würden oft unter Druck gesetzt, mit niemandem zu sprechen. Darum falle es auch den eigenen MitarbeiterInnen manchmal schwer, bei Verdachtsfällen aktiv zu werden. Der Umschlag sei daher eine sehr gute Möglichkeit, weitere Betrugsversuche zu vereiteln.
Die Fragen auf dem Umschlag im Einzelnen:
- Haben Sie den Geldbetrag abgehoben, weil Sie angerufen worden sind?
- Sollen Sie das Geld noch heute übergeben?
- Hat der Anrufer Ihnen verboten über den wahren Zweck der Abhebung zu sprechen?
- Hat sich der Anrufer als Familienangehöriger, Polizist, Arzt, Notar, Richter etc. ausgegeben?
- Sollen Sie das Geld an eine unbekannte Person übergeben?
- Sollen Sie etwas überweisen oder eine Geldkarte kaufen?
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In der Hildesheimer Neustadt ist es am Samstag zu mindestens zwei Trickdiebstählen gekommen. Wie die Polizei meldet, wurde gegen 11.20 Uhr am Neustädter Markt zunächst ein 80-Jähriger angesprochen und um das Wechseln von Geld gebeten. Während der Senior in seiner Geldbörse nach passenden Münzen suchte, konnte der Täter einen Geldschein stehlen. Dieser Mann ist ca. 35 Jahre alt und 1,70 Meter groß. Er hatte kurze, dunkle Haare und war dunkel gekleidet.
Etwa eine Stunde später wurde ein 83-jähriger Hildesheimer an der Kreuzung Goschenstraße / Annenstraße in gleicher Weise angesprochen. Er lehnte zwar das Geldwechseln ab, der Täter schaffte es aber, das Portemonnaie aus der Umhängetasche des Mannes zu entwenden. Der Täter war hier etwa 55 Jahre alt, etwa 1,70 cm groß und kräftig. Er trug eine dunkle Hose und eine dunkle Jacke.
Wer in einem der Fälle Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0 51 21 - 939 115 bei der Hildesheimer Polizei zu melden.
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Wer öffentlich das so genannte „Z“-Symbol zeigt, um damit Zustimmung zum Krieg in der Ukraine zum Ausdruck zu bringen, kann künftig strafrechtlich belangt werden. Das Innenministerium veröffentlichte am Freitag einen entsprechenden Erlass. Die Polizeidirektionen seien bereits darauf hingewiesen worden, dass die öffentliche Verwendung des „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 StGB sein können - in dem Paragraphen geht es u.a. um die Billigung von Straftaten und Störung des öffentlichen Friedens.
Seit Beginn der Invasion ist auf russischen Militärfahrzeugen ein weißes "Z" zu sehen. Seine genaue Bedeutung ist nicht bekannt, möglicherweise sollen sie so vor Angriffen durch die eigene Luftwaffe bewahrt werden. Das Zeichen ist inzwischen sowohl in Russland selbst als auch außerhalb zum Zeichen der Zustimmung zum Ukraine-Krieg geworden.
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Die niedersächsische Landesregierung wird voraussichtlich nicht das ganze Bundesland zum Corona-Hotspot erklären. Ministerpräsident Stephan Weil sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", er würde dies zwar gerne tun, um damit einige Corona-Regeln über den 2. April hinaus verlängern zu können, jedoch seien ihm durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden.
Dessen Vorgaben nach bräuchte es dafür entweder ein besonders gefährliches Virus, was es momentan zum Glück nicht gebe, oder eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Auch das sehe man derzeit nicht. Weil sagte, er würde etwa auch an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten wollen, aber das gebe die derzeitige Situation nun einmal nicht her. Diese Zurückhaltung liege auch daran, dass Niedersachsen ein sensibles Oberverwaltungsgericht habe. Das OVG in Lüneburg hatte in der Vergangenheit mehrfach Corona-Auflagen der Landesregierung einkassiert.
Nach dem Infektionsgesetz des Bundes sind bis auf eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen ab dem 2. April kaum noch Corona-Schutzmaßnahmen vorgesehen - weitergehende Vorgaben sind dann nur noch in gesondert ausgerufenen "Corona-Hotspots" möglich.
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Die Stadt Alfeld hat daran erinnert, dass mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit ab Freitag, dem 1. April, bis Mitte Juli wieder eine generelle Leinenpflicht für Hunde gilt. Um die Tiere frei laufen lassen zu können, gebe es am Parkplatz Hackelmasch eine entsprechend gekennzeichnete Wiese. Der Alfelder Tierschutzverein werde zudem einen kleineren Bereich davon abzäunen, damit dort Hunde laufen können, die nicht zuverlässig auf Rufe reagieren.
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