Vor dem Landgericht Hildesheim ist heute das Urteil gegen einen suspendierten Pastor gesprochen worden. Er wurde wegen gewerbsmäßigem Betrug in 44 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, wobei die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Kammer sah es demnach als erweisen an, dass der einst in der Kirchengemeinde Eime tätige Pastor zwischen September 2012 und Dezember 2016 in 44 Fällen fingierte Rechnungen beim Kirchenkreisamt Hildesheim eingereicht hat, um sich das Geld erstatten zu lassen. Er habe so einen Betrag von 44.524,67 Euro erlangt, wovon er laut Urteil noch knapp über 20.000 Euro an die Kirche zurückerstatten muss.
Die Richterin bezeichnete das Urteil als „sehr milde“. Es begründe sich durch viele strafmildernde Punkte wie etwa ein Teilgeständnis des Angeklagten, den Verlust des Pastorenamtes, die Dauer des Verfahrens und eine schwere, chronisch gewordene Krebserkrankung des Angeklagten. Zudem gehe das Gericht davon aus, dass er in Zukunft nicht mehr kriminell wird.
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn der Angeklagte nicht binnen einer Woche Rechtsmittel einlegt. In diesem Falle käme das Urteil zur Revision vor den Bundesgerichtshof. Tritt es hingegen in Kraft, wird der suspendierte Pastor entlassen und verliert seine Pensionsansprüche - er bekäme aber eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Die Stadt Hildesheim bekommt 1,45 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Dies seien "gute Nachrichten in schwierigen Zeiten", sagte Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. Die Innenstadt, die sich ohnehin in einem tiefgreifenden strukturellen Wandel befinde, leide in erheblichem Maße auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die neue Förderung komme nicht nur dem Einzelhandel, sondern auch dem Tourismus, dem Gastgewerbe, der Kultur und dem Wohnraumangebot zugute.
So sollen Bausteine mit den Namen „Urban Places Reloaded“, „Hildesheimer Mobilitätssommer“ sowie „Wohnen mittendrin" umgesetzt werden, bei denen es u.a. um die Umwandlung eines Stadtquartiers und neue Mobilitätskonzepte geht. Wie das im Detail aussehen soll, werde nun im Rahmen des formalen Zuwendungsverfahren ausgearbeitet und dann den politischen Gremien der Stadt vorgestellt.
Im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stehen insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung, die auf 238 Kommunen verteilt werden.
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Der Streit um das so genannte "Reformationsfenster" für die Marktkirche Hannover ist beigelegt. Vor dem Oberlandesgericht Celle einigten sich beide Seiten nun auf einen Kompromiss. Demnach wird das zwölf Meter hohe Buntglasfenster eingebaut, in direkter Nähe wird aber auch ein Hinweisschild aufgestellt. Dieses werde darauf hinweisen, dass der Architekt Dieter Oesterlen beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg die „großartige Einfachheit“ der spätgotischen Hallenkirche betont habe.
Sein Erbe Georg Bissen hatte vor Gericht versucht, den Einbau des Fensters mit Verweis auf das auf ihn übergegangene Urheberrecht zu verhindern. Zuletzt war aber immer deutlicher geworden, dass das Gericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirche in diesem Fall höher gewichten würde.Bissen sagte nach der Einigung, er bleibe bei seiner Meinung, dass das Fenster den Raumeindruck zerstöre. Er sei aber realistisch genug zu sehen, was möglich sei und was nicht - das Schild sei immerhin ein Trostpflaster.
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Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) hat derzeit keine Pläne für Schulschließungen. Ein genereller Wechsel ins Distanzlernen sei nicht vorgesehen, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Solche flächendeckenden Schulschließungen, wie es sie schon gab, hätten bei vielen Kindern und Jugendlichen tiefe Spuren hinterlassen. Die Politik sei gut beraten, dazuzulernen und ihrer Aussage, dass jetzt die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen müssen, Taten folgen zu lassen.
Zugleich kritisierte er, dass angesichts der steigenden Corona-Zahlen weiterhin Besuchermassen beim Fußball zugelassen sind, wie es etwa in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt ist - diese sieht derzeit noch bis zu halb volle Stadien mit maximal 25.000 BesucherInnen vor. Die Bilder aus den Bundesligastadien wirkten wie aus der Zeit gefallen, "deplatziert, nahezu grotesk". Er sei glühender Fußballfan, so Tonne, aber damit würden die komplett falschen Signale gesendet.
Die Erwachsenen müssten sich zurückhalten, um die vierte Corona-Welle in den Griff zu bekommen. Das bedeute, sich impfen zu lassen und die Füße still zu halten, was Kontakte und Aktivitäten anbelange. Er selbst schränke seine privaten Aktivitäten bereits seit Längerem deutlich ein, und auch bei den außerschulischen Kontakten seiner Kinder seien er und seine Frau wieder strenger, so Tonne. Das sei bedauerlich und mache keinen Spaß, aber die Lage sei ernst.
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Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, Hubert Meyer, hat heute von Bund und Land gefordert, den Katastrophenfall auszurufen. Er sagte in Hannover, dass dann dringend benötigte HelferInnen des Katastrophenschutzes beim Impfen eingesetzt werden könnten. In der aktuellen Krise müsse stringenter gehandelt werden, auch sollte man zur staatlichen Organisation der Impfstoffverteilung zurückzukehren: Dabei werde dringend mehr Verlässlichkeit gebraucht.
Die zu erwartende Novelle der niedersächsischen Corona-Verordnung wirke dagegen wie aus der Zeit gefallen, so Meyer. Er stellte die Frage, ob die Gesellschaft wirklich volle Fußballstadien, offene Diskotheken und Shisha-Bars wolle, während die Situation in den Krankenhäusern und Intensivstationen jeden Tag bedrückender werde. Die noch schlimmere Lage in anderen Bundesländern dürfe dabei kein Argument für ein Zögern in Niedersachsen sein. Nur drastische Kontaktreduzierungen könnten gegen die aktuelle Welle noch helfen.
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