Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung richtet einen Notfallfond zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen ein. Durch die massenhafte Absage von Sport- und Bildungsangeboten geraten Vereine und Organisationen in Sport und Integration in eine existentielle Krise, stellt die Stiftung fest. Vereine und ehrenamtlich Engagierte gehörten zu den Stützen unserer Gesellschaft. Unauffällig und effektiv organisierten sie ein vielfältiges Angebot, so der Vorsitzende Dr. Hans Ulrich Schneider.
Mit dem Notfallfonds sollen unter anderem nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Publikumseinnahmen, Ausfallhonorare sowie Rückreisekosten übernommen werden. Die Stiftung prüfe und entscheide über jeden Fall einzeln. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro. Bereits betroffene Projekte können unkompliziert verlängert oder Auflagen verändert werden.
Die Antragsstellung erfolgt über das allgemeine Antragsformular der Stiftung: https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/
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Der Landkreis hat heute diese zwei Meldungen herausgegeben:
"Corona: Regelungen für Umzüge
Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, wer bei einem Umzug mithelfen darf.
Grundsätzlich sind Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deshalb dürfen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.
Wer also ein Umzugsunternehmen mit der Durchführung seines Umzugs beauftragt hat, ist auf der sicheren Seite; die dürfen arbeiten. Freunde und Verwandte dürfen zwar grundsätzlich mithelfen, aber der gesamte Umzug darf nur von maximal zwei externen Personen durchgeführt werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen hat das Sozialministerium hier veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html
Corona: Regelungen für Physiotherapie
Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, ob eine Physiotherapie aktuell stattfinden darf.
Grundsätzlich müssen Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Deshalb dürfen sich zum Beispiel in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.
Gerade in der Physiotherapie ist der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhaltbar. Daher dürfen therapeutische Leistungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Ziel ist, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmert. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.
fx
Der Hildesheimer Stadtrat gibt vorübergehend einen Teil der Entscheidungsgewalt an den Verwaltungsausschuss ab. Wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung mitteilt, handelt es sich dabei um finanzielle Belange, wie den Haushalt und Kredite. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, um bei möglichen weiteren Ausfällen weiterhin handlungsfähig zu bleiben, erklärt Oberbürgermeister Ingo Meyer.
Im Ausschuss sitzen 11 Vertreter der sonst 47 Ratsmitglieder. Darin sind nicht alle Parteien vertreten, zudem tagt er intern. Besucherinnen und Besucher können derzeit wegen der Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich nicht an den Sitzungen teilnehmen.
Anhalten soll diese Regelung bis die Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung aufgehoben sind. Den Vorschlag zu dieser Änderung hatte der Oberbürgermeister am Montag in einer knapp beschlussfähigen Ratssitzung zur Abstimmung gebracht. Kritik kommt von der FDP. Die Sitzung hätte angesichts der gesundheitlichen Gefährdung so nicht stattfinden dürfen. Zudem wäre es verwunderlich, dass der Rat nicht in der Lage sei eine Videokonferenz anzubieten. Die SPD sagt, das Abhalten der Sitzung sei eine 50:50 Entscheidung gewesen, die zugunsten der Verantwortung der Entscheidungsebene ausgefallen ist.
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An der Stiftung Universität Hildesheim gibt es jetzt ein "Projekt Soziale Kontakte & Corona". Es erforscht, wie sich die aktuellen Einschränkungen auf unser aller Leben auswirken. Alle Personen über 18 Jahren sind dabei eingeladen, an einer Umfrage teilzunehmen. Sie ist anonym und dauert bis zu 20 Minuten: www.soscisurvey.de/kontakte
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