Seit Ende Oktober sind zwei Professoren der Universität Minia in Ägypten sowie 13 Studierende zu Gast in Deutschland. Sie sind Teil eines Austauschprojekts mit der HAWK und dem Roemer- und Pelizaeusmuseum, teilt dieses mit. Unter dem Titel „Conservators & Archaeologists – Understanding, Preserving & Communicating Material Culture“ sollen so Studierende der Fachrichtungen Konservierung/Restaurierung und Archäologie zusammengebracht werden.
Neben Lehrveranstaltungen und Workshops stehen dabei auch Ausflüge u. a. nach Königsdahlum, Goslar, Hannover und Berlin auf dem Programm. Von besonderer Bedeutung sei dabei der Besuch der Nofretete in Berlin, da deren Büste vor rund 100 Jahren in Amarna in der Nähe von Minia gefunden wurde und heute das Wappen der Stadt ziert.
RPM-Direktorin Dr. Regine Schulz sagte, diese "Autumn School" sei eine wichtige Erweiterung der erfolgreichen "Summer Schools". Objekte des Museums dienten dabei als Studienobjekte, und gerade die Zusammenarbeit der beiden Fachrichtungen bereite die jungen Kollegen und Kolleginnen in Ägypten und Deutschland hervorragend auf ihre zukünftigen Aufgaben vor. Ein Besuch deutscher Studierender in Ägypten sei für diesen Dezember geplant.
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Diebe haben am Wochenende von einer Baustelle zwischen Bültum und Störy 80 Meter Kupferdraht entwendet. Dort werden derzeit neue Strommasten errichtet. Das Kabel hat einen Wert von 500 Euro, außerdem wurde eine Faserleitung von einem der Masten beschädigt. Hinweise in der Sache nimmt die Polizei Bad Salzdetfurth unter der Telefonnummer 0 50 63 - 90 10 entgegen.
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Gestern Abend ist in der Robert-Bosch-Straße ein VW-Transporter ausgebrannt. Wie die Polizei meldet, war darin zuvor eine Frau mit ihren Kindern unterwegs gewesen, bis im Frontbereich plötzlich Flammen und Rauch zu sehen waren. Sie hielt sofort an, brachte die Kinder in Sicherheit und rief die Feuerwehr. Für die Lösch- und Reinigungsarbeiten musste die Straße für eine längere Zeit gesperrt werden, die Abfahrt zum Trockenen Kamp ist wegen Fahrbahnschäden weiterhin gesperrt.
Wie die Feuerwehr außerdem auf Twitter mitteilt, kam es gestern auch bei Ochtersum zu einen Autobrand, betroffen war ein VW Polo.
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Im Land Niedersachsen gehen jedes Jahr mehr als 7 Milliarden Euro verloren, weil Beschäftigte nicht nach Tarif bezahlt werden. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Aufgrund von Tarifflucht und Lohndumping würden im Land jährlich 4,6 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 3 Milliarden Euro an Einkommensteuer weniger eingenommen, was allein für die Kommunen 443 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen bedeute.
Die fehlende Tarifbindung schmälere aber nicht nur die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungsträger, so der DGB, auch Einkommen und Kaufkraft der Beschäftigten litten erheblich. Wer in Niedersachsen nach Tarif bezahlt werde, habe im Jahr netto durchschnittlich rund 3.900 Euro mehr im Portemonnaie als nicht tarifgebundene Beschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten betrage dieser Vorteil im Schnitt rund 3.600 Euro netto.
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, sagte, die Arbeitgeber machten auf Kosten der Allgemeinheit "einen riesigen Reibach", und das sei unanständig. Deshalb gehe Tarifflucht jeden etwas an. Der DGB fordere, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder nur dorthin fließen, wo Tarifverträge gelten. Der Staat dürfe Lohndumping nicht mit Steuergeldern unterstützen. Im Falle einer Aufspaltung oder Abspaltung eines Unternehmens sollten Tarifverträge bis zu einer neuen Regelung fortgelten. Zudem müsse es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären.
In Niedersachsen profitierten letztes Jahr laut DGB 54 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag, im Jahr 2000 seien es noch 69 Prozent gewesen. Die sinkende Tarifbindung sei darin begründet, dass Arbeitgeber sich branchenweit geltenden Tarifverträgen zunehmend entzögen sowie Betriebe ohne Tarifbindung neu- und ausgegründet würden.
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Im Landkreis Hildesheim gilt ab dem morgigen Mittwoch wieder die erweiterte 3G-Regel. Das hat die Kreisverwaltung per Allgemeinverfügung erlassen, weil die 7-Tage-Inzidenz nun fünf Werktage in Folge den Wert 50 überschritten hat. Diese Regelung hat Auswirkungen auf die Innen-Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe, die Nutzung von Sportanlagen, private Feiern und öffentliche Veranstaltungen sowie auf die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
Mit der 3G-Regel haben nur vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen sowie aktuell getestete Personen mit negativem Ergebnis (PCR nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) Zutritt - Selbsttests können im Beisein etwa der Veranstalterin oder des Veranstalters durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche bis maximal 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen, ebenso Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Teilnehmende einer klinischen Studie sind.
Die 3G-Regel gilt laut Kreis bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 teilnehmenden Personen unabhängig vom Ort, außerdem ebenso bei allen öffentlichen Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen. Ausnahmen sind hier rechtlich vorgeschriebene Sitzungen, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.
Im Gastronomiebereich gelten Ausnahmen für Raststätten und Autohöfe an Autobahnen, Tafeln zur Versorgung von Bedürftigen, gastronomische Angebote in Alten- und Pflegeheimen sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen, soweit diese der Versorgung von Betriebsangehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Studierenden der jeweiligen Einrichtung dienen.
Im Beherbergungsgewerbe müssen nicht geimpfte oder genesene Gäste mindestens zwei Tests pro Woche des Aufenthalts machen.
Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen gilt die Regel etwa in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Massagesalons, Solarien, Tattoostudios, Angeboten der Physiotherapie, der Fußpflege und auch der Prostitution.
Im Sport wird sie generell in geschlossenen Räumen angewendet - hierzu zählen auch Fitnessstudios und Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen.
Der Kreis schreibt abschließend, dass es unabhängig von der neuen Allgemeinverfügung Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen unbenommen bleibt, die 2G-Regel anzuwenden - also den Zutritt oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen zu beschränken.
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