Die Zahl der Arbeitslosen in den Kreisen Hildesheim und Peine ist im März leicht zurückgegangen. Wie aus der Statistik der Agentur für Arbeit hervorgeht, waren Ende des Monats 13.889 Menschen arbeitslos gemeldet - 212 weniger als im Februar. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,3 Prozent. Diese Entwicklung verlaufe analog zum letzten Jahr, allerdings coronabedingt auf einem höheren Niveau, sagte Alexandra Fuchs, Geschäftsführerin Operativ der Agentur. Die Wiedereinstellungen nach der Winterpause würden sich hierbei vorrangig bemerkbar machen.
5.017 Unternehmen aus dem Agenturbezirk hätten mittlerweile Kurzarbeit angezeigt. Die Anzahl der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein könnten, liege bei 55.967 Personen.
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Der Landkreis Hildesheim hat heute eine Erläuterung dazu herausgegeben, was die Einstufung als "Hochinzidenzkommune" konkret bedeutet. Daraus geht u.a. hervor, dass derzeit keine Ausgangsbeschränkungen geplant sind. Sie finden diese unten angehängt im Wortlaut.
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"Seit vergangenen Montag (29.3.) gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Hinzu kommt, dass sich der Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung mit Wirkung zum heutigen Dienstag zur Hochinzidenz-Kommune erklärt hat. Dies war notwendig geworden, da der Landkreis am vergangenen Samstag (27.3.) den dritten Tag in Folge die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche überschritten hatte. Da diese Entwicklung voraussichtlich von Dauer ist, griff nach den landesrechtlichen Vorgaben der bundesweit abgestimmte Mechanismus einer so genannten Notbremse. Die Erklärung zur Hochinzidenz-Kommune führt auf Basis der neuen Verordnung zu weiteren, besonderen Einschränkungen beziehungsweise kann zu weiteren Einschränkungen führen. Was gilt nun für die Bürger*innen des Landkreises? Wir fassen ergänzend zu unserer Pressemitteilung vom 27.3.2021 die zentralen Punkte zusammen.
Kontaktbeschränkungen
Da der Landkreis Hildesheim Hochinzidenz-Kommune ist, gelten auf Weisung des Landes strengere Kontaktregelungen: Es dürfen sich nur Personen eines Haushalts mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen.
Sportliche Betätigungen sind nur noch von Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt zulässig. Dies gilt auch für die Nutzung von Angeboten des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Zoos, Tierparks und botanische Gärten
In der neuen Verordnung regelt das Land die Öffnung für diese Einrichtungen in Hochinzidenz-Kommunen neu: Zoos, Tierparks und botanische Gärten können unter bestimmten Anforderungen (Sicherstellung der Einhaltung des Abstandsgebots; Maßnahmen auf Grundlage eines Hygienekonzepts; Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Begrenzung der Besucherzahl auf die Hälfte der normalen Personenkapazität; Datenerhebung und Dokumentation; Verkaufsstellen einschließlich mobiler Verkaufsstellen und Gastronomiebetriebe auf dem Gelände müssen geschlossen bleiben, erlaubt ist lediglich der Außer-Haus-Verkauf) geöffnet bleiben.
Bibliotheken und Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben, wenn für sie ein den Vorschriften entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.
Angebote der Selbsthilfe
Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI (= Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben) dürfen mit bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.
Osterregel (Ansammlungsverbot von 2. bis einschließlich 5. April)
Das Ansammlungsverbot über die Ostertage ist bereits in § 2 Abs. 1a der neuen Niedersächsischen Verordnung festgeschrieben und für jedermann verbindlich. Deshalb sieht der Landkreis keine Notwendigkeit, Verstößen gegen dieses Verbot etwa durch Platzsperrungen vorzubeugen.
Wie geht der Landkreis als Hochinzidenz-Kommune mit möglichen weiteren Maßnahmen um?
Keine Ausgangssperre und Betretungsverbote
Der Landkreis beabsichtigt derzeit nicht, Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Gerade in den aktuell besonders betroffenen Kommunen (Bockenem; Söhlde) lässt sich das Infektionsgeschehen aufgrund der Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung auf bestimmte Personengruppen oder Einrichtungen eingrenzen. Die Anordnung einer allgemeinen Ausgangsbeschränkung wäre daher unverhältnismäßig.
Eine Sperrung von Plätzen ist ebenfalls nicht beabsichtigt. Im Landkreis gibt es keine Plätze, die besonders stark frequentiert sind und Menschen zum Verweilen einladen. Ein erhöhtes Risiko, dass Personen das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf solchen Plätzen nicht einhalten und dies zu vermehrten Neuinfektionen führen könnte, wird seitens des Landkreises nicht gesehen.
Tragen einer medizinischen Maske für Mitfahrer*innen im privaten Pkw?
Aus der Kontaktnachverfolgung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Neuinfektionen in bemerkenswertem Umfang aus Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, resultieren. Deshalb ist die Anordnung des Tragens einer medizinischen Maske für haushaltsfremde Mitfahrer*innen nicht beabsichtigt.
Testpflicht, wenn Abstandsgebot und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erheblich erschwert sind?
Das Land eröffnet die Möglichkeit, überall dort, wo die Einhaltung des Abstandsgebots und die Maskenpflicht nicht möglich sind, den Zutritt zu bestimmten Orten oder das Wahrnehmen bestimmter Angebote oder eine Teilnahme von einem negativen Schnelltest abhängig zu machen.
Dem Landkreis sind keine Anlässe bekannt, bei denen eine erhebliche Erschwernis hinsichtlich des Einhaltens des Abstandsgebots oder des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen könnte. Dementsprechend ist nicht beabsichtigt, eine Testpflicht anzuordnen. Eine solche Anordnung müsste auch hinreichend bestimmt sein, also ausdrücklich benennen, für welche Örtlichkeiten der Zutritt oder Aufenthalt bzw. für welche Anlässe eine Teilnahme nur mit negativem Test zulässig wäre."
Das SCHREDDER-Festival des Theaterhauses Hildesheim geht dieses Jahr ins Internet. Wie die Organisator*Innen mitteilen, steht die Reihe als "digitaler Doppel-Schredder" vom 23. bis 30. April unter dem Motto "Lust x Verschwörung" - man kooperiere hierbei mit der Reihe frühSTÜCK des Braunschweiger LOT-Theaters.
Das Festivalprogramm werde daher von Gruppen und Künstler*Innen aus dem Raum Hildesheim und Braunschweig erstellt. Die Hildesheimer Seite widme sich mit vier Gruppen dem Thema "Verschwörung", und drei Gruppen des letztjährigen Schredder hätten beim LOT Theater ihre Stücke zum Thema "Lust" digitalisiert.
All diese Produktionen und das Rahmenprogramm sollen entweder als Livestream oder als Video on demand stattfinden. Dafür werde die Plattform "Dringeblieben" genutzt. Demnächst könnten dort Karten oder auch ein Festivalpass vorbestellt werden.
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Die Polizei warnt vor Diebstählen aus Fahrzeugen. In den letzten Tagen wurden laut Mitteilung zwei solche Fälle gemeldet:
So parkte am Freitag eine Frau morgens in einem Parkhaus beim St. Bernward Krankenhaus, und als sie nach etwa einer halben Stunde zurückkehrte, war ihre Handtasche mit Papieren und Bargeld darin verschwunden. Offenbar hatte sie den Wagen nicht abgeschlossen.
Gestern am frühen Morgen stand dann ein Lieferwagen einer Bäckerei auf dem REWE-Parkplatz in Wehrstedt. In einem unbeobachteten Moment nahmen zwei Männer eine Tüte mit Geld aus der Beifahrertür. Dies wurde von der Videoüberwachung aufgezeichnet. Beide waren schlank und etwa 25 bis 35 Jahre alt. Einer trug ein schwarzes Oberteil und eine schwarze Mütze, der andere eine jeweils weiße Kapuzenjacke und Weste. Hinweise in dieser Sache nimmt das Kommissariat in Bad Salzdetfurth unter 0 50 63 - 9010 entgegen.
Die Polizei warnt grundsätzlich davor, Wertgegenstände in Fahrzeugen zu belassen, besonders wenn sie von außen sichtbar sind. Alle Fenster sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein.
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Die Kulturnetzwerke der Stadt und des Landkreises Hildesheim - Interessengemeinschaft Kultur und Netzwerk Kultur und Heimat - haben gemeinsam zwei Positionspapiere veröffentlicht. Sie wollen Hildesheim zur Kulturstadt und den Kreis zur Kulturregion machen, heißt es in den Schreiben, die u.a. auch an die hiesige Politik und die Verwaltungen gingen.
Zwar habe Hildesheim nicht den Titel "Kulturhauptstadt Europas" gewonnen, die Bewerbung habe der Kulturentwicklung aber dennoch viele neue positive Impulse
gegeben - diese gelte es nun zu nutzen. Kultur müsse auch weiterhin als herausragende Ressource für die städtische Entwicklung betrachtet werden, sagte Gerd Günter, der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Kultur (IQ). Deshalb sollte an die Stelle eines von außen verliehenen Titels eine eigene Zukunftsperspektive als Kulturstadt treten. Kultur bedeute Lebensqualität und stelle zudem einen Standortfaktor dar.
Sabine Zimmermann sagte als Geschäftsführerin des Netzwerks Kultur und Heimat, die Kooperation von Stadt und Landkreis sei ein Gewinn für alle. Gerade in der Corona-Pandemie zeige sich, wie wertvoll die Aktivitäten der Kunst- und Kulturschaffenden für das Zusammenleben sind. Das müsse erhalten und nachhaltig gefördert werden.
Die Positionspapiere sind im Internet unter www.iq-hildesheim.de und www.netzwerk-kultur-heimat.de zu finden.
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