Im Land Niedersachsen gehen jedes Jahr mehr als 7 Milliarden Euro verloren, weil Beschäftigte nicht nach Tarif bezahlt werden. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Aufgrund von Tarifflucht und Lohndumping würden im Land jährlich 4,6 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 3 Milliarden Euro an Einkommensteuer weniger eingenommen, was allein für die Kommunen 443 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen bedeute.
Die fehlende Tarifbindung schmälere aber nicht nur die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungsträger, so der DGB, auch Einkommen und Kaufkraft der Beschäftigten litten erheblich. Wer in Niedersachsen nach Tarif bezahlt werde, habe im Jahr netto durchschnittlich rund 3.900 Euro mehr im Portemonnaie als nicht tarifgebundene Beschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten betrage dieser Vorteil im Schnitt rund 3.600 Euro netto.
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, sagte, die Arbeitgeber machten auf Kosten der Allgemeinheit "einen riesigen Reibach", und das sei unanständig. Deshalb gehe Tarifflucht jeden etwas an. Der DGB fordere, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder nur dorthin fließen, wo Tarifverträge gelten. Der Staat dürfe Lohndumping nicht mit Steuergeldern unterstützen. Im Falle einer Aufspaltung oder Abspaltung eines Unternehmens sollten Tarifverträge bis zu einer neuen Regelung fortgelten. Zudem müsse es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären.
In Niedersachsen profitierten letztes Jahr laut DGB 54 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag, im Jahr 2000 seien es noch 69 Prozent gewesen. Die sinkende Tarifbindung sei darin begründet, dass Arbeitgeber sich branchenweit geltenden Tarifverträgen zunehmend entzögen sowie Betriebe ohne Tarifbindung neu- und ausgegründet würden.
fx
Im Landkreis Hildesheim gilt ab dem morgigen Mittwoch wieder die erweiterte 3G-Regel. Das hat die Kreisverwaltung per Allgemeinverfügung erlassen, weil die 7-Tage-Inzidenz nun fünf Werktage in Folge den Wert 50 überschritten hat. Diese Regelung hat Auswirkungen auf die Innen-Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe, die Nutzung von Sportanlagen, private Feiern und öffentliche Veranstaltungen sowie auf die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
Mit der 3G-Regel haben nur vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen sowie aktuell getestete Personen mit negativem Ergebnis (PCR nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) Zutritt - Selbsttests können im Beisein etwa der Veranstalterin oder des Veranstalters durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche bis maximal 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen, ebenso Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Teilnehmende einer klinischen Studie sind.
Die 3G-Regel gilt laut Kreis bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 teilnehmenden Personen unabhängig vom Ort, außerdem ebenso bei allen öffentlichen Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen. Ausnahmen sind hier rechtlich vorgeschriebene Sitzungen, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.
Im Gastronomiebereich gelten Ausnahmen für Raststätten und Autohöfe an Autobahnen, Tafeln zur Versorgung von Bedürftigen, gastronomische Angebote in Alten- und Pflegeheimen sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen, soweit diese der Versorgung von Betriebsangehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Studierenden der jeweiligen Einrichtung dienen.
Im Beherbergungsgewerbe müssen nicht geimpfte oder genesene Gäste mindestens zwei Tests pro Woche des Aufenthalts machen.
Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen gilt die Regel etwa in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Massagesalons, Solarien, Tattoostudios, Angeboten der Physiotherapie, der Fußpflege und auch der Prostitution.
Im Sport wird sie generell in geschlossenen Räumen angewendet - hierzu zählen auch Fitnessstudios und Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen.
Der Kreis schreibt abschließend, dass es unabhängig von der neuen Allgemeinverfügung Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen unbenommen bleibt, die 2G-Regel anzuwenden - also den Zutritt oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen zu beschränken.
fx
Der neu gewählte Hildesheimer Stadtrat ist mit einigen scharfen Worten in einer Aktuellen Stunde zur zweiten Amtszeit von OB Dr. Ingo Meyer gestartet. Die Fraktionen von Grünen und CDU hatten separat eine Aussprache zu dem Thema angemeldet. Es geht um die Hintergründe der Erkenntnis, dass Meyer nun aufgrund einer wenig bekannten gesetzlichen Regelung bis 2031 im Amt bleibt.
Zunächst sagte Ulrich Räbiger für die Grünen, in der Sache kursierende Verschwörungstheorien darüber, dass hinter den Kulissen Leute davon gewusst hätten, halte er für "Kokolores". Er fände es aber dennoch besser, wenn Meyer auf die Verlängerung der Amtszeit freiwillig verzichte - dadurch würde er in Punkten wie Vertrauen, Wahrheit und Haltung "gewinnen". Gesetzlich sei die Lage eindeutig, aber die politische Ebene sei mehr als das.
Dennis Münter sagte für die CDU, das Thema hätte vorher thematisiert werden müssen. Nach Berichten in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, Meyer habe in der Sache vor der Wahl Erkundigungen eingezogen, habe die CDU einige Fragen, wer gefragt wurde und welche Antworten es gab. Später attackierte CDU-Ratsherr Dirk Bettels Meyer in dieser Hinsicht deutlicher. Rückendeckung für Meyer gab es von Marcus Krettek von der SPD und Dr. Enver Sopjani von der Interkulturellen Liga.
Malte Spitzer erklärte in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter, die Wahl sei rechtmäßig und gut abgelaufen. Die Frage der OB-Amtszeit habe man im Vorfeld auch bedacht, sei aber in der Einschätzung des zugehörigen Paragraphen zu einem falschen Ergebnis gekommen, was er bedaure.
Meyer selbst verwahrte sich im Anschluss gegen Vorwürfe, er hätte im Vorfeld von der längeren Amtszeit gewusst. Erst nach der Wahl sei er auf den ähnlichen Fall in Goslar angesprochen worden und habe deshalb eine genauere Prüfung angesetzt, die bis zum Innenministerium geführt habe. Er bezeichnete es als ausgesprochen unglücklich, dass der Umstand der längeren Amtszeit erst nach der Wahl herausgekommen sei. Der Verwaltung sei aber angesichts der Formulierung des zugehörigen Paragraphen kein Vorwurf zu machen: Auch er habe ihn vor der Wahl falsch interpretiert. Ansonsten erfülle die Verlängerung genau die Absicht des Gesetzes.
Die Art und Weise, wie der Fall nun durch die Medien gegangen und auch im Rat angesprochen worden sei, habe ihn irritiert, enttäuscht und schwer getroffen, so Meyer weiter, auch weil aus der Politik niemand das Gespräch mit ihm gesucht habe. Die Diskussion schädige ihn und auch das Amt. Wer Unterstellungen in der Sache mache, müsse diese auch beweisen, und er sehe "im Augenblick keine Veranlassung", von sich aus auf die längere Amtszeit zu verzichten.
fx
Der Rotary Club Hildesheim will zur nächsten Jazztime einen mit 10.000 Euro dotierten Jazz- und Bluespreis verleihen. Das teilte der amtierende Club-Präsident Michael Bloch mit. Dies solle mit dem Cyclus 66 gemeinsam geschehen und ein Auftakt für eine jährliche Verleihung sein.
Dieser neue „Hi Five Jazz Music Award“ ist mit einem Auftritt auf dem Festival verbunden und richtet sich an Profi- und Amateur-Bands aus den Sparten Jazz und Blues aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, nicht aber an Einzelkünstler.
Die Entscheidung treffe eine Jury, zu der unter anderem Fiete Felsch von der NDR-Bigband und Götz Alsmann gehören. Sie betrachtet dafür die Leistung der Bewerber-Ensembles aus den zurückliegenden drei Jahren, so Bloch. Bewerbungsunterlagen könnten mitsamt eines Videos und weiteren Referenzen bis zum 22. Dezember an
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Im Hildesheimer Hauptbahnhof hat sich am Samstag ein verletzter Mann gegen Hilfsmaßnahmen gewehrt. Laut Bericht war er eine Bahnsteigtreppe heruntergefallen und war dann, mit blutendem Kopf, bewegungslos liegen geblieben. Als aber Rettungssanitäter eintrafen und ihn auf eine Trage legen wollten, sprang der Mann auf und schlug auf einen der Helfer ein. Dieser wurde nicht verletzt, der aggressive Mann musste jedoch mit Hilfe der Bundespolizei fixiert werden.
Er wurde dann im Krankenhaus weiter versorgt. Dabei stellte sich auch heraus, dass er neben der Platzwunde am Kopf auch 3,44 Promille im Blut hatte.
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